Die Ampelkoalition einigt sich darauf, die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern. Verbände üben Kritik.
Die Mietpreisbremse soll bei Neu- und Wiedervermietunen in angespannten Wohnungsmärkten bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf kündigte Justizminister Marco Buschmann an. Das bedeutet, dass bei Abschluss eines Mietvertrags die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Eigentlich hätte die seit neun Jahren geltende Mietpreisbremse Ende 2025 auslaufen sollen.
Verbände der Immobilienbranche üben Kritik. Der Präsident des ZIA, Andreas Mattner, sagte: „Ich gehe davon aus, dass nun weitere Verschärfungen vom Tisch sind. Ansonsten könnte der so dringend benötigte Wohnungsbau in Deutschland über Jahre zum Erliegen kommen.“ Der Verzicht auf solche Schritte sei „zwingend“. Mattner sieht weitere Gefahren: „Veränderungen der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und Verschärfungen durch Mietenspiegelveränderungen könnten Unternehmen, die künftig Wohnungen noch halten sollen, in den Ruin treiben.“
Der ZIA hält es zudem für dringend geboten, dass es bei der Ausgestaltung der Verlängerung der Mietpreisbremse noch Anpassungen gibt „,Eine Fortführung der Mietpreisbremse in der bisherigen Form wäre verfassungswidrig“, warnt Mattner.
„Positiv, dass Mietrecht nicht verschärft werden soll"
„Es ist positiv, dass das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht nicht, wie ursprünglich von der Ampel-Regierung geplant, verschärft werden soll. Denn der Koalitionsvertrag mit seinen Vorhaben zum Mietrecht wurde vor der sogenannten Zeitenwende verabredet", sagte GDW-Präsident Axel Gedaschko und fügte an: „Seitdem sind die Preise enorm gestiegen. Eine zu Beginn der Legislaturperiode noch angedachte weitere Verschärfung der Kappungsgrenze würde die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in bezahlbaren Wohnungsbau und weitere wichtige Zukunftsaufgaben wie die energetische und altersgerechte Sanierung komplett abtöten.
Die bisherige Mietpreisbremse sei gescheitert, so Gedaschko: Sie „hatte innerhalb des Wirkungszeitraums längst nicht zur Folge, dass der Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet worden wäre. Eine einfache Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir daher extrem skeptisch. Es braucht einen klaren Anreiz für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, dass Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden und ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird – damit so der vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Grundsatz, dass die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument ist, auch tatsächlich erfüllt wird.“
„Keine Impulse für den Wohnungsbau"
Wohnungsvermieter wie Heimstaden Deutschland schließen sich dieser Kritik an. So sagte Gerrit Sperling, Country Manager und Geschäftsführer des Unternehmens: „Die gesamte Branche hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse bereits erwartet, die Ankündigung kommt für Heimstaden daher nicht überraschend. Dennoch möchten wir daran erinnern, dass die Mietpreisbremse 2015 ursprünglich als temporäres Instrument eingeführt wurde. Eine ständige Verlängerung dieser mietenregulierenden Maßnahme widerspricht dem Grundgedanken eines zeitlich befristeten Gesetzes und setzt vor allem keinerlei Impulse für den dringend benötigten Wohnungsneubau."
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