„Von veralteter Regulierung verabschieden“ – der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA positioniert sich zum Thema Mitarbeiterwohnungen.
Wohnen wird zur immer drängenderen sozialen Frage, und zugleich gewinnt der Faktor „Wohnen“ an Bedeutung bei der Entscheidung für einen Arbeitsort. Auch im internationalen Kampf um Köpfe, wie der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA betont. Durch Mitarbeiterwohnungen könnten Unternehmen oft leichter Arbeitskräfte von außen anlocken. Theoretisch jedenfalls, wie ZIA-Präsidentin Iris Schöberl zu Beginn der Expo Real unterstreicht: „Gerade in Ballungsräumen, in denen sich die Folgen chronischen Wohnungsmangels immer schmerzhafter zeigen, versprechen Mitarbeiterwohnungen spürbare Entlastung. Sie könnten auch echte Standort-Vorteile bringen. Der Wunsch, Wohnraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, bleibt heute wegen enger miet- und baurechtlicher Vorgaben leider oft reine Theorie – das muss sich ändern. Deutschland sollte sich hier von veralteter Regulierung verabschieden.“
Eine aktuelle Studie von PWC ermittelt: 82 Prozent der Unternehmen in Deutschland sehen bei der Rekrutierung von Personal große Probleme im Wohnungsmangel. Und: Für 60 Prozent der Beschäftigten sind bezahlbare Mieten ein entscheidender Faktor, wenn es um einen jobbedingten Umzug geht.
Der ZIA hat ein Positionspapier vorgelegt, das unter anderem folgende Punkte beinhaltet:
- Flächenaktivierung, um Bauland für Mitarbeiterwohnungen bereitzustellen, sollte priorisiert werden.
- Beim Umbau von Gewerbe zu Wohnen sollte möglichst auf Planungs- und Genehmigungsverfahren verzichtet werden – etwa durch Ausweitung der Ausnahmen im § 8 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung.
- Solange die Planungs- und Genehmigungszwänge gelten, sollte zumindest zügig entschieden werden.
- Lärm- und Emissionsbeschränkungen setzen dem Wunsch nach Mitarbeiterwohnungen oft Grenzen. Dabei hat sich die Industrielandschaft verändert. Deshalb braucht es Entscheidungsspielraum für (künftige) Bewohnerinnen und Bewohner, nicht auf Einhaltung strenger Vorgaben zu bestehen – dies selbstverständlich nur in Fällen, in denen keine gesundheitliche Gefährdung droht.
- Es sollte möglich sein, reine Mitarbeiterwohnungen zu errichten, ohne dass der „Drittelmix“ für Wohnraum (Sozialwohnungen, Mietwohnungen, Eigentum) gilt.
- Auch steuerliche Anreize könnten den Prozess auf Touren bringen: Eine Sonder-AfA für Mitarbeiterwohnungen oder der Ausbau bestehender Förderangebote könnte den Bau zusätzlich stimulieren. Und um die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG steuerlich noch attraktiver zu machen, sollte das vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gezahlte Entgelt lediglich mindestens die Hälfte des ortsüblichen Mietwerts betragen.
