Wertgrund Chef Thomas Meyer.

Unternehmen & Köpfe 2026-01-15T19:08:29.930Z Wertgrund schließt WohnSelect D und erkauft sich Ruhe

Die Münchner setzen die Anteilrücknahme bei ihrem offenen Fonds WohnSelect D aus. Ist das der Anfang einer Schließungswelle?

Mit Wirkung zum 15. Januar 2026 hat die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH die Rücknahme von Anteilen des offenen Immobilienfonds WERTGRUND WohnSelect D vorübergehend ausgesetzt. Wie die WERTGRUND Immobilien AG mitteilt, erfolgt die Maßnahme auf Grundlage von § 257 KAGB und dient dem Schutz aller Anleger. Ausschlaggebend sind ein weiterhin herausforderndes Transaktions- und Finanzierungsumfeld sowie anhaltend hohe Rückgaben, die ein geordnetes Liquiditätsmanagement erforderlich machen.

Nach Angaben des Fondsmanagements treffen derzeit zwei Entwicklungen zusammen: Immobilienverkäufe lassen sich aufgrund verlängerter Transaktionsprozesse und restriktiver Käuferfinanzierungen nur schwer planen, während die Rückgabevolumina branchenweit hoch bleiben. Für einen vergleichsweise kleineren Fonds ohne aktiv steuerbare Vertriebskanäle verschärft sich dieses Spannungsfeld zusätzlich. Ziel der Aussetzung sei es, Notverkäufe zu vermeiden und einen fairen Interessenausgleich zwischen rückgabewilligen und langfristig investierten Anlegern sicherzustellen.

Die aktuelle Entscheidung reiht sich in eine lange Historie ähnlicher Maßnahmen bei offenen Immobilienfonds ein. Bereits nach der Finanzkrise 2008/2009 setzten zahlreiche Fonds die Anteilrücknahme aus, nachdem massive Mittelabflüsse auf illiquide Immobilienportfolios trafen. In mehreren Fällen mündete dies in der späteren Abwicklung der Fonds. Die damaligen Erfahrungen führten zu tiefgreifenden regulatorischen Reformen, unter anderem zur Einführung von Mindesthalte- und Kündigungsfristen, um Liquiditätsrisiken besser zu steuern.

Gleichwohl zeigt der Fall WERTGRUND WohnSelect D, dass auch das reformierte Regelwerk Marktzyklen nicht aufhebt. In Phasen steigender Zinsen, sinkender Bewertungen und geringer Transaktionsliquidität bleibt das Grundproblem offener Immobilienfonds bestehen: kurzfristige Rückgaberechte stehen langfristig gebundenem Kapital gegenüber.

Auswirkungen für Anleger

Für Anleger bedeutet die Aussetzung zunächst einen Verlust an Liquidität. Rückgaben sind vorübergehend nicht möglich, was insbesondere für Investoren mit kurzfristigem Kapitalbedarf problematisch sein kann. Positiv ist jedoch, dass der Fonds nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Rückgaben – rund 31,6 Prozent des Nettofondsvermögens – bedient und Objektverkäufe nahe den Verkehrswerten umgesetzt hat. Langfristig orientierte Anleger profitieren potenziell davon, dass das Fondsmanagement Zeit gewinnt, um Verkäufe ohne Zeitdruck zu realisieren und Substanzwerte zu sichern.

Entscheidend wird sein, wie transparent der weitere Prozess gestaltet wird. WERTGRUND hat angekündigt, während der Aussetzungsphase den Informationsumfang zu erhöhen und regelmäßig über Liquidität, Bewertungen und den Fortschritt bei Transaktionen zu berichten.

Bedeutung für die Branche

Branchenweit verstärkt die Aussetzung den Druck auf offene Immobilienfonds, ihre Produkte klar als langfristige Anlagevehikel zu positionieren. Die Erwartung täglicher oder kurzfristiger Liquidität steht erneut auf dem Prüfstand. Gleichzeitig dürfte die Diskussion über Fondsgröße, Rückgabestrukturen und aktive Vertriebssteuerung an Intensität gewinnen. Für das Segment insgesamt ist der Vorgang ein weiteres Signal dafür, dass sich der Markt noch nicht in ruhigem Fahrwasser befindet.

Fazit

Die Aussetzung der Anteilrücknahme beim WERTGRUND WohnSelect D ist kein außergewöhnlicher Schritt, sondern ein bekanntes Kriseninstrument in einem angespannten Immobilienmarkt. Historische Erfahrungen zeigen, dass solche Maßnahmen sowohl stabilisierend wirken als auch das Vertrauen der Anleger belasten können. Für Investoren ist eine realistische Einschätzung der eigenen Liquiditätsbedürfnisse entscheidend. Für die Branche bleibt die Aufgabe, Transparenz und Risikobewusstsein weiter zu stärken, um offene Immobilienfonds nachhaltig als langfristige Anlageform zu verankern.

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zuletzt editiert am 15. Januar 2026