Der Haupteingang des BMWSB-Dienstsitzes in der Krausenstraße 17–18 in Berlin-Mitte.
Der Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Ministerin Hubertz will die Mietpreisbremse rückwirkend auf Gebäude mit Baujahr bis 2019 ausweiten. (Quelle: BMWSBÖA, Krausenstrasse Haupteingang, CC BY-SA 4.0)

Standorte & Märkte 2025-06-18T06:13:44.406Z Rückwirkende Mietpreisbremse belastet Wohnungsbau

Die Ausweitung der Mietpreisbremse bis Baujahr 2019 könnte Neubauten bremsen und das Investorenvertrauen schwächen.

Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Mietpreisbremse: Künftig sollen auch Wohnungen mit einem Baujahr bis einschließlich 2019 erfasst werden. Bisher waren Neubauten nach Oktober 2014 von der Regelung ausgenommen – als Anreiz für Investitionen in den Wohnungsneubau. Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wären durch die Änderung rund 20.000 bis 40.000 Neuvermietungen pro Jahr betroffen.

Laut IW-Daten entfällt auf die Baujahre 2015 bis 2019 lediglich ein Anteil von zwei bis vier Prozent am Mietwohnungsbestand in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesweit entspricht das rund 200.000 bis 400.000 Wohneinheiten, von denen jährlich nur ein Bruchteil neu vermietet wird – insbesondere in Regionen mit geringer Umzugsquote.

Zunehmende Regulierung schreckt Investoren ab

Die Wirkung der Maßnahme auf die Entspannung des Wohnungsmarkts dürfte damit gering ausfallen. Gleichwohl sendet die geplante rückwirkende Änderung ein klares Signal an Investoren und Projektentwickler: Die Unsicherheit in der Regulierung nimmt zu.

IW-Immobilienökonom Christian Oberst warnt: „Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch mehr Regulierung. Die Mietpreisbremse mag kurzfristig Symptome lindern – langfristig aber blockiert sie Wohnungsbau und verschärft das Problem, das sie eigentlich lösen will.“ Rückwirkende Eingriffe würden zudem das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen untergraben.

Investitionsklima weiter unter Druck

Bereits heute führen Mietpreisregulierungen laut IW zu sinkender Investitionsbereitschaft und einem geringeren Angebot. Hinzu kommt ein Qualitätsverlust im Bestand. Die Konsequenz: Gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen haben zunehmend Schwierigkeiten, passenden Wohnraum zu finden. Von der dämpfenden Wirkung der Preisbremse profitieren hingegen vor allem Haushalte mit höherem Einkommen, die bereits über Mietverträge in begehrten Lagen verfügen.

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zuletzt editiert am 18. Juni 2025