Ein Elektroauto wird an einer Ladestation in einer Tiefgarage aufgeladen.
Wie viele Ladepunkte müssen in der Immobilie vorhanden sein? (Quelle: Chargemaker GmbH)

Infrastruktur 2025-11-24T10:02:26.037Z Ladeinfrastruktur EPBD-konform planen und umsetzen

Die EU macht mit der EPBD neue Vorgaben zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für Immobilien. Worauf Verantwortliche deshalb heute schon achten sollten.  Von Laura Huse

Die Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 (Energy Performance of Buildings Directive) der EU-Kommission soll den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Europa weiter vorantreiben und beschleunigen. Die Regelung trat Ende Mai 2024 in Kraft und setzt für die Umsetzung in deutsches Recht einen klaren Zeitrahmen. Im Zuge ihres „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ hat die Bundesregierung aktuell bekannt gegeben, dass sie die Vorgaben des EPBD-Artikels 14 anwendungs- und bedarfsgerecht im Rahmen der vorgesehenen Frist bis April 2026 umsetzen wird. Das BMWE wird hierzu einen Vorschlag für eine Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vorlegen.

Gerade Projektentwickler sowie Eigentümer und Verwalter von Bestandsimmobilien sollten für ihre Neubauten beziehungsweise geplanten Renovierungen deshalb die EPBD-Regelungen heute schon beachten und vorausschauend umsetzen. So können sie rechtzeitig Rechtskonformität herstellen und die Attraktivität ihrer Immobilien durch ausreichend dimensionierte Ladeinfrastruktur erhöhen.

In Kürze: Die EPBD-Vorgaben zu Ladeinfrastruktur

Folgende Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur gelten im Rahmen der neuen EPBD-Richtlinie bei Neubauten und Bestandsimmobilien, die einer größeren Renovierung unterzogen werden – vorausgesetzt der Parkplatz liegt innerhalb des oder angrenzend zum Gebäude und die Renovierungsmaßnahmen umfassen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes. Die Richtlinie unterscheidet dabei folgendermaßen nach Gebäudetypen:

  • Für Nicht-Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen ist mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätzen (= 20 Prozent der Parkplätze) zu errichten und die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze sowie Leitungsinfrastruktur, also Schutzrohre für Elektrokabel für die restlichen Stellplätze zu installieren.
  • Für Bürogebäude mit mehr als fünf Stellplätzen muss mindestens jeder zweite Stellplatz (= 50 Prozent der Parkplätze) einen Ladepunkt erhalten und die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze sowie Leitungsinfrastruktur für die restlichen Stellplätze installiert werden.
  • Für Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen ist die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze sowie Leitungsinfrastruktur für die restlichen Stellplätze zu installieren. Bei Neubauten ist zusätzlich die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt erforderlich.

Zur Vereinfachung einer späteren Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge gilt außerdem für Bestandsimmobilien ab 1. Januar 2027, dass alle Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt pro zehn Stellplätze (= zehn Prozent) auszustatten sind oder mit einer Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent.

Um für weitere zukünftige Entwicklungen gerüstet zu sein, fordert das EPBD, dass die installierten Ladepunkte intelligentes Laden und gegebenenfalls bidirektionales Laden ermöglichen und auf der Grundlage nichtproprietärer und diskriminierungsfreier Kommunikationsprotokolle und Standards interoperabel betrieben werden.

EPBD-konform planen, Überdimensionierung vermeiden

Angesichts der zu erwartenden neuen Vorgaben sollten Projektentwickler, Eigentümer und Verwalter ebenso die EPBD-konforme Umsetzung im Blick haben wie ihren konkreten Use Case – denn optimale Ladeinfrastruktur sieht für Wohngebäude anders aus als für Bürogebäude mit Gewerbemietern. Wichtig ist, für jede Liegenschaft das richtige Maß zu finden. Es gilt, einerseits kostspielige Überdimensionierungen der Ladeinfrastruktur zu vermeiden, aber andererseits benötigte Energiekapazität und Lastmanagement zu berücksichtigen, damit keine teuren Nachrüstungen vorgenommen werden müssen. Full-Service-Anbieter für Ladeinfrastruktur zum Beispiel unterstützen dabei in allen Phasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Betrieb von Ladeinfrastruktur. So lassen sich schon heute die besten Voraussetzungen für eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur schaffen, die mit Blick auf die EPBD-Richtlinie zukunftssicher ist, modernen technischen Standards entspricht und gleichzeitig im verfügbaren Budgetrahmen bleibt.

Laura Huse ist Senior Projektmanager Projektentwicklung & Planung bei Chargemaker GmbH.

zuletzt editiert am 24. November 2025