Porträt Christoph Gröner
Die Gröner Group von Christoph Gröner befindet sich im Insolvenzverfahren. (Quelle: Bart Spencer / Gröner Group)

Unternehmen & Köpfe 2025-07-25T07:36:16.442Z Gröner Group greift Insolvenzgutachten an

Die Gröner Group kritisiert das Insolvenzgutachten und fordert Korrekturen durch Verwalter Hackländer – mehrere Punkte hält sie für falsch.

Die Gröner Group GmbH stellt das vom Amtsgericht Leipzig beauftragte Insolvenzgutachten vom 19. Mai 2025 in zentralen Punkten infrage. In einem Schreiben vom 24. Juli 2025 fordert das Unternehmen den Gutachter und (vorläufigen) Insolvenzverwalter Dr. Philipp Hackländer (White & Case LLP) auf, „eindeutig unzutreffende Darstellungen“ sowie daraus gezogene Schlussfolgerungen zu berichtigen. Nach Darstellung der Gröner Group enthalte das Papier schwerwiegende sachliche und rechtliche Fehler, die sowohl das Verfahren gefährden als auch die Reputation des Unternehmens, seiner Organmitglieder und von Gründer Christoph Gröner beschädigen könnten.

Kernvorwürfe der Gröner Group

Die Gesellschaft benennt unter anderem folgende Punkte als fehlerhaft:

Finanzierungsstruktur: Das Gutachten suggeriere pflichtwidrige unbesicherte Darlehen innerhalb der Gruppe. Tatsächlich, so die Gröner Group, habe die Weiterreichung von Fremdkapital an Projektgesellschaften einer branchenüblichen, durch dingliche Sicherheiten und Rückflussmechanismen über Zwischenholdings abgesicherten Struktur entsprochen.

„Verschwundene“ Forderungen über 643 Millionen Euro: Der Vorwurf, ein dreistelliger Millionenbetrag sei nicht mehr auffindbar, sei unbegründet. Forderungen seien im Zuge einer bilanziellen Klarstellung den wirtschaftlich zuständigen Zwischenholdings zugeordnet worden; Forderungsverzichte habe es nicht gegeben.

Zahlungen an die Gröner Family Office GmbH: Die Darstellung, das Family Office habe sich zulasten der Gröner Group bereichert, sei irreführend. Laut Unternehmen habe das Family Office rund 29,3 Millionen Euro an die Gröner Group gezahlt und zusätzlich Verbindlichkeiten von mindestens 22,7 Millionen Euro übernommen – eine Gegenleistung, die im Gutachten unberücksichtigt geblieben sei.

Vorwurf der Insolvenzverschleppung: Die Annahme, die Gröner Group sei bereits Anfang 2024 zahlungsunfähig gewesen, werde durch die angeführten Indizien nicht getragen. Aus Zahlungsrückständen anderer Konzerngesellschaften könne nicht auf die Zahlungsunfähigkeit der Mutter geschlossen werden. Zudem seien Zahlungsaufforderungen vom 25. Juni 2024 nicht vertragsgemäß zugestellt worden (erforderlich: Post oder Fax, erfolgt: E‑Mail). Bis zum 23. Oktober 2024 habe es Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner Emerald gegeben – am selben Tag wurde der Insolvenzantrag gestellt.

Umstrukturierung im Juni 2024: Anders als im Gutachten dargestellt, habe die Gröner Group weder Beteiligungen noch werthaltige Forderungen verloren. Die CG Group GmbH habe erhebliche Gegenleistungen übernommen, darunter Freistellungsverpflichtungen von rund 87,3 Millionen Euro. Zudem seien sämtliche Projektgesellschaften mit den zum 31. Dezember 2023 gutachterlich festgestellten Verbindlichkeiten übernommen worden; die Gesamtverpflichtungen summierten sich auf rund 90 Millionen Euro.

Forderung an den Insolvenzverwalter

Dr. Philipp Hackländer solle die beanstandeten Passagen im Bericht zur Gläubigerversammlung korrigieren und etwaige entsprechende Medienberichte richtigstellen. Ziel sei es, weiteren wirtschaftlichen Schaden sowie Rufschädigungen zu vermeiden, heißt es in der Mitteilung.

Die Vorwürfe stammen aus einer Presseerklärung der Gröner Group vom 25. Juli 2025 und sind Teil des laufenden Insolvenzverfahrens. Das zugrunde liegende Gutachten wurde vom Amtsgericht Leipzig beauftragt. Eine rechtliche oder gerichtliche Klärung der strittigen Punkte steht aus.

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zuletzt editiert am 25. Juli 2025