Bundesgerichtshof weist Klage von Dorint wegen der Folgen des Corona-Lockdowns ab.
Die Betreiberinnen zweier Dorint-Hotels in Bremen haben vor dem Bundesgerichtshof geklagt, weil sie eine Entschädigung für die Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen verlangen. Diese Klage hat das Gericht nun zurückgewiesen. Dirk Iserlohe, Aufsichtsratvorsitzender der Kölner Hotelgruppe, kündigte daher an: Die Dorint Gruppe plane den Weg zum Bundesverfassungsgericht, da sowohl die Verwaltungs- als auch die Zivilgerichte letztinstanzlich nicht abgeholfen hätten.
Iserlohe vertritt die Ansicht, dass die Hotelketten – wie seine Dorint Hotelgruppe und Unternehmen wie Steigenberger, Maritim, H Hotels, Centro Hotels et cetera – mit unzureichenden Beihilfen für die hohen Verluste während der Corona-Lockdowns erheblich benachteiligt worden sind. Im vorliegenden Fall der beiden Bremer Hotels hatten die Klägerinnen dargelegt, dass die staatlichen Corona-Hilfen keine ausreichende Kompensation der Verluste während der Lockdowns geboten hätten. Denn einerseits sei die Existenzgefährdung der Betriebe damit nicht erledigt gewesen und andererseits seien konzernangehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt gewesen.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshof wies die Revision des vorangegangenen Urteils des Landgerichts Bremen zurück. Die Infektionsschutzmaßnahmen seien rechtmäßig gewesen und die staatlichen Corona-Hilfen würden einer Überprüfung standhalten.
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