Baustelle für ein mehrstöckiges Wohnhaus
Der Koalitionsausschuss beschloss weniger Hindernisse für den Wohnungsbau. (Quelle: Pixabay)

Standorte & Märkte 2025-11-28T12:32:12.899Z Vorrang für Wohnungsbau

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat beschlossen, dass es einen „Vorrang für den Bau von Wohnungen in angespannten Wohnlagen“ geben soll. 

Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen Vorrang für den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verständigt. Künftig soll – ähnlich wie bei der Sonderregelung für Windkraftanlagen im EEG – in Abwägungsprozessen deutlich häufiger zugunsten neuer Wohnungen entschieden werden.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) erklärt weiter: Bislang sei es so, dass Gegner von Neubauprojekten viele Einspruchsmöglichkeiten haben, diese zu verzögern. Das aber mache das Bauen teurer – und schade am Ende jenen Vermietern, die bezahlbare Wohnungen anbieten wollen. Gerade beim Wohnungsbau sei Zeit Geld.

„Das ist ein klares Bekenntnis zum Menschenrecht auf Wohnen. Endlich setzt die Politik ein deutliches Zeichen: Wohnraum hat Vorrang“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft. „Dieser Schritt zeigt, dass die Bedürfnisse der Menschen in Deutschland wieder konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden.“ Es gehe nicht darum, andere Belange zu entwerten, so Gedaschko. „Vielmehr trifft die Politik eine klare Werteentscheidung: Wie viel ist uns das Recht auf Wohnen wert? Heute wurde die richtige Antwort gegeben.“

Umsetzung von Bauvorhaben rechtlich gestärkt

Nach dem Bauland-Turbo, der das Planungsrecht beschleunigt, wird nun auch die schnellere Umsetzung konkreter Bauvorhaben rechtlich massiv gestärkt – eine zugleich sehr wirksame Unterstützung für personell oft ausgedünnte Baugenehmigungsbehörden. Angesichts des massiven Wohnraumbedarfs bei zugleich deutlich rückläufigen Neubauzahlen sieht der GdW in dem Beschluss einen wichtigen Impuls für Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Abwägungsvorrang setzt die Politik einen Meilenstein für das Menschenrecht auf Wohnen und erfüllt eine Maßnahme, die der Verband seit zwei Jahren als „Fast Lane“ für den Wohnungsbau fordert. Dass die Politik diesen Schritt nun geht, bewertet der GdW als Zeichen eines neuen Verantwortungsbewusstseins. „Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Deutschland zunehmend gefährdet. Nun beweist die Politik Mut und Verantwortung – und eröffnet Raum für ein echtes Umdenken auf allen staatlichen Ebenen“, sagt Gedaschko.

Nun kommt es auf die richtige Umsetzung an: Der Abwägungsvorrang soll auf der Ebene einzelner Bauprojekte gelten – also direkt im Baugenehmigungsverfahren – und nicht das kommunale Planungsrecht bei Bebauungsplänen beeinflussen. Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu wahren, aber einzelne Bauvorhaben schneller zu realisieren.

Der GdW ruft alle Akteure dazu auf, diesen Aufbruch entschlossen fortzuführen. „Wohnraum ist kein Luxus, sondern ein fundamentales Menschenrecht. Mit dem Abwägungsvorrang wird dieses Recht endlich wirksam gestärkt – dieser Beschluss stellt die Weichen dafür, dass Menschen wieder leichter Wohnungen finden und die angespannten Märkte spürbar entlastet werden“, betont Gedaschko.

Digitalisierung ist das Zauberwort

Jetzt sollten die Kommunen ihrerseits schauen, wie sie Bauordnungen entschlacken und in ihren internen Abläufen Baugenehmigungsverfahren verkürzen können, meht der VNW weitere Schritte an. „Wir wissen um den Mangel an Fachkräften – deshalb ist Digitalisierung das Zauberwort. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der elektronische Bauantrag entwickelt, in Schleswig-Holstein und Hamburg gelten Regeln für ein vereinfachtes Bauen,“ beschreibt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen. Das seien alles begrüßenswerte Schritte hin zu schnellerem und günstigerem Wohnungsbau. Wenn der Errichtung von Wohnungen künftig zudem Vorrang gewährt werden soll, sei das ein weiterer Puzzlestein, die Lage an den Wohnungsmärkten in Kiel, Hamburg, Lübeck, Rostock oder Greifswald zu entspannen.

Erleichterungen sind auch bei der Sanierung vonnöten

Außerdem fordert der VNW einen weiteren Schritt: All die Regelungen für vereinfachtes Bauen, die Digitalisierung von Anträgen und die ‚fast Lane für den Wohnungsbau“ werde auch für die Sanierung von Wohngebäuden gebraucht. In den vergangenen sechs Jahren seien die Kosten für Instandhaltung und Sanierung um mehr als 50 Prozent gestiegen. Das liegt auch an den umfangreichen behördlichen Auflagen und den vielen Einspruchsmöglichkeiten anderer gesellschaftlicher Gruppen. „Diesen Wildwuchs durch eine Vorrangregelung zu begrenzen, dient der Umsetzung der Energiewende, ohne dass die Mieterinnen und Mieter über Gebühr belastet werden“, so Breitner.

zuletzt editiert am 28. November 2025