Dr. Hans-Peter Güllich, CEO von Dydon AI
Dr. Hans-Peter Güllich, CEO von Dydon (Quelle: Dydon)

Digitalisierung 2023-06-14T10:23:50.663Z Unterstützt durch KI: die EU-Taxonomie und die Immobilienbranche

Die EU-Taxonomie enthält komplexe Vorschriften für die Immobilienbranche, die mit geeigneter Künstlicher Intelligenz (KI) bearbeitet werden können. 

Die EU-Taxonomie verändert den Ansatz der Nachhaltigkeit in der Immobilien- und Baubranche. Die Einführung der Verordnung ist ein wesentlicher Schritt der Europäischen Union zur Ausführung und Verwaltung nachhaltiger Investitionen und zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Mit ihren Anforderungen stellt die EU-Taxonomie ein neues und gigantisches Regulierungsprojekt dar, das allerdings auch einen hohen bürokratischen Aufwand und damit verbundene Kosten mit sich bringt.

Komplexität durch Künstliche Intelligenz reduzieren

Die Umsetzung wird dadurch erschwert, dass die in der EU-Taxonomie-Verordnung enthaltenen Rechtsdokumente einen Umfang von insgesamt 30.000 Seiten aufweisen. Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Taxonomie ein dynamisches Gesamtwerk ist, das sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird. Dies bedeutet das die Anzahl der rechtlichen Dokumente noch mehr ansteigen wird und der damit verbundene Bearbeitungsumfang. Dank der KI können die logischen Prozesse automatisch integriert und aktualisiert werden.

Außerdem ist die Anzahl und Berechnung der Prüfungskriterien extrem komplex, und oft stehen nicht genügend Daten zur Verfügung oder es sind zu viele, die bearbeitet werden müssen. Die verschiedenen Wirtschaftssektoren, in denen Projekte an der EU-Taxonomie ausgerichtet werden, benötigen deshalb technische Lösungen, um die Menge oder den Mangel an Daten und Informationen zu bewältigen und zielgerichtet auszuwerten.

Darüber hinaus kommt noch ein weiterer Faktor dazu, der die Komplexität für die Immobilien Branche enorm steigert. Die EU hat zwar große Anstrengungen unternommen, um eine einheitliche länderübergreifende Regelung zu schaffen, aber es gibt dennoch Bereiche, in denen dies prinzipiell nicht möglich war. Der Immobilien-Bereich stellt ein gutes Beispiel dar, in dem diese Vereinheitlichung nicht möglich war. Das bedeutet, dass bei der EU-Taxonomie-Bewertung jeweils länderspezifische Aspekte zu berücksichtigen sind. Nicht nur sind zum Beispiel Energieausweise für Gebäude von Land zu Land unterschiedlich. Darüber hinaus gelten pro Land auch jeweils individuelle Gesetze und Regelungen für Immobilien, die zu beachten sind. Somit sind nicht nur landesspezifische Anpassungen hinsichtlich der jeweiligen Gesetzeslage, sondern auch bezüglich der jeweiligen Dokumente einem KI-System anzutrainieren, damit dieses in der Lage ist, die benötigten relevanten Informationen automatisch zu identifizieren, zu extrahieren und entsprechend der regionalen Gesetze zu verarbeiten.

Was die EU-Taxonomie alles regelt

Die EU-Taxonomie-Verordnung legt allgemein fest, dass eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs definierten Umweltzielen leistet. Dazu gehören: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Außerdem soll es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele kommen, und das Unternehmen soll „soziale Mindeststandards” berücksichtigen.

Der Green Deal der EU präzisiert: „Ob jedoch eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit, wie etwa der Bau einer Brücke, einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet und gleichzeitig kein anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigt, lässt sich nur anhand von sogenannten „technischen Bewertungskriterien“ prüfen, die die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt vom Juni 2021 erlassen hat.”

Innerhalb der Immobilienbranche regelt die EU-Taxonomie folgende Aktivitäten: den Neubau, die Renovierung von Gebäuden, individuelle Maßnahmen und professionelle Dienstleistungen sowie den Erwerb und das Eigentum von Immobilien.

Die EU-Taxonomie verlangt zum Beispiel, dass die Planung und der Neubau einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten; es wird ein Netto-Primärenergiebedarf festgelegt, der mindestens zehn Prozent unter dem in den nationalen Regularien vorgeschriebenen Niedrigstenergie-Niveau liegt.

Bei Renovierungen gelten die lokalen, nationalen oder regionalen Anforderungen für „größere Renovierungen“ nach der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD), die mindestens eine Verbesserung des Primärenergiebedarfs um 30 Prozent erfordern.

Für die Prüfung der Taxonomiekonformität einer Immobilie stellen Energiebedarfs- als auch Energieverbrauchsausweise die Grundlage für die Bewertung dar.

Die Herausforderung besteht unter anderem darin, dass Energieausweise erst nach Fertigstellung einer Immobilie erstellt werden. Hier muss somit ein anderes Dokument, zum Beispiel eine durch einen Energie-Berater erstellte Energieverbrauchs-Analyse, herangezogen werden.  Es wird diskutiert, ob bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung ein vorläufiger Energieausweis auf Basis der Planung eingesetzt werden kann, der dann aber nach der Fertigstellung durch einen regulären Energieausweis ersetzt werden muss. Unabhängig von der vorhandenen Dokumentenart muss eine intelligente Systemlösung in der Lage sein, individuell mit den jeweils verfügbaren Informationen umzugehen, wie dies ein menschlicher Nutzer ebenfalls kann.

Dies ist nur eines der zahlreichen Beispiele, wo die Unterstützung von Künstlicher Intelligenz extrem hilfreich sein kann, insbesondere wenn es um die Berechnung der CO2-Emissionen oder eben des Energieverbrauches geht.

EU-Kriterien der Kreislaufwirtschaft für Gebäude

Die EU hat auch technische Kriterien der Kreislaufwirtschaft für Gebäude aufgestellt. Die eingeführten Anforderungen konzentrieren sich insbesondere auf die Verlängerung der Lebensdauer von Materialien, Bauteilen und Anlagen, die Verbesserung der Gebäudenutzung und -verwendung, die Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen sowie den Einsatz von kohlenstoffarmen Materialien und effizientem Materialverbrauch.

Auf diese Weise will die EU eine nachhaltige, ressourceneffiziente Zukunft im Bausektor fördern. Um dies zu erreichen, müssen Immobilien- und Bauunternehmen ihren Umgang mit Daten weiterentwickeln und die neuesten technologischen Fortschritte nutzen - wir werden im Folgenden sehen, wie KI dabei helfen kann.

Was KI für die Immobilienbranche leisten kann

 KI kann Bauunternehmen, Bauherren und Finanzinstitute im EU-Taxonomie Prüfungsprozess auf verschiedene Weise erheblich unterstützen, indem sie die damit verbundenen teilwiese sehr komplexen Compliance-Verpflichtungen deutlich rationalisiert und vereinfacht.

Unter den verschiedenen Anwendungen kann man folgende Beispiele nennen: automatisierte Datenerfassung aus unterschiedlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Energiezertifikate), die Berechnung der technischen Bewertungskriterien (zum Beispiel für CO2-Emissionen), wenn Daten fehlen oder nicht vorhanden sind, Abbildung der jeweiligen landesspezifischen Gesetze für Gebäude und vieles mehr. Dank der KI können ausserdem auch Risikobewertungen für klimatische und geologische Risiken erstellt werden, die es den Unternehmen ermöglichen, wirksame „Mitigation“- und „Adaptation“-Strategien zu entwickeln, um sicherzustellen, dass Bauprojekte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen genau bewertet werden.

Da sich die EU-Taxonomie und ihre Anwendung durch die Unternehmen noch in einem Anfangsstadium befinden, sollten sich die Verantwortlichen intensiv mit diesem neuen Bereich, seinen Vorteilen und eventuellen Problemen befassen.

Autor: Dr. Hans-Peter Güllich ist Gründer und Geschäftsführer von Dydon AI, einem Schweizer Start-up mit Schwerpunkt auf KI-Lösungen für Sustainable Finance.

zuletzt editiert am 06. Juli 2023