Das Bundesjustizministerium legt einen Entwurf für den Gebäudetyp E vor, der eine Kostenreduzierung beim Bauen ermöglicht.
Um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden entschlackt werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung geschickt hat.
Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes - also etwa Brandschutz oder Statik - irrelevant sind. Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz sieht im Wesentlichen drei Änderungen des Bauvertragsrechts vor: (1) der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ soll konkreter gefasst werden. Es soll erreicht werden, dass reine Komfort-Standards im Allgemeinen nicht als „anerkannte Regeln der Technik“ gewertet werden; (2) ferner soll in Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern die Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtert werden; (3) schließlich soll ein Abweichen von „anerkannten Regeln der Technik“ nicht mehr automatisch ein Sachmangel sein."
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, bewertet die konkreten Vorschläge sehr positiv. „Das ist ein großartiger berufspolitischer Erfolg, der in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erlangt werden konnte. Ein sinnvolles Maß an Normierung und Standardisierung war schon längst überschritten. Nun kann der Gebäudetyp-E Fahrt aufnehmen. Ich bin mir sicher, dass wir in ein, zwei Jahren über viele spannende Best-Practice-Beispiele verfügen. Heute kann man von einer Zeitenwende für mehr Innovation und Einfachheit beim Bauen sprechen.“
„Um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern, soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert werden. Es soll einfacher möglich sein, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind und die gesetzlich nicht zwingend sind. Das Gebäudetyp-E-Gesetz ändert also nichts an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die alle Bauvorhaben einhalten müssen", betont Gebhard.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Viele Normen des Bauens - vor allem bei der Haustechnik - führen nicht zwingend zu den gewünschten Ergebnissen, verteuern aber massiv den Wohnungsbau. Gerade bei der Haustechnik wie Lüftern, Fahrstühlen komplizierter Heizungsanlagen haben wir in den vergangenen Jahren eine enorme ‚Aufrüstung’ erlebt. Das Problem: sie sind nicht nur beim Bau teuer, sondern auch in der Unterhaltung. Sie müssen regelmäßig gewartet und in viel kürzeren Abständen als das Gesamtgebäude erneuert werden.
Künftig sollten Wohngebäude kompakter sein und mit weniger Fensterfläche ausgestattet werden, so Breitners Plädoyer. Die eingebaute Technik wiederum sollte einfach und robust sein - vor allem aber das Nutzungsverhalten der Mieterinnen und Mieter berücksichtigen. Im Sinne von Nachhaltigkeit ist es, langlebige, sortenreine und recyclebare Materialien für den Bau von Wohngebäuden zu verwenden.
BFW-Präsident Dirk Salewski meint: „Bundesjustizminister Buschmann geht mit diesem Entwurf mutig an den Kern des Problems der unnötig hohen Baukosten. Dieser Entwurf springt aber zu kurz, wenn nicht die privaten Bauherren davon ebenfalls profitieren können. Denn am Ende jeder Wertschöpfungskette steht immer der Verbraucher und die Verbraucherin. Die Chance endlich wieder einfacher und erschwinglicher bauen zu können und das rechtssicher zu vereinbaren, sollten auch die Bürgerinnen und Bürger erhalten. Die Studie von Professor Leupertz zum Gebäudetyp E hat gezeigt, es ist möglich: Die juristischen Hürden können überwunden werden“, fordert er.
