Entrümpeln allein löst das Problem oft nicht. Wie Verwaltungen bei pathologischem Horten früh reagieren und wiederkehrende Kosten begrenzen können. Von Abdullah Polat
Ein Gesundheitsamt in Massachusetts ließ ein vollgestelltes Zuhause räumen und die Gegenstände einlagern. Kosten: rund 16.000 US-Dollar. 18 Monate später waren die Räume wieder voll. Den Fall schildert ein Programmbericht der Metropolitan Boston Housing Partnership aus dem Jahr 2015. Für Bestandshalter ist das eine besonders teure Variante: einmal zahlen, und danach beginnt alles von vorn.
Solche Fälle können in jedem größeren Bestand auftreten. Pathologisches Horten ist seit der elften Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ein eigenständiges Störungsbild. Eine Metaanalyse von 2019 kommt auf eine Prävalenz von 2,5 Prozent bei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter. Das entspricht rechnerisch rund 25 von tausend Erwachsenen, lässt sich allerdings nicht unmittelbar auf einzelne Mietbestände übertragen. Nicht jeder Fall führt zu einer unbewohnbaren Wohnung. Umgekehrt ist nicht jede verwahrloste Wohnung auf pathologisches Horten zurückzuführen.
Was der Fall wirklich kostet
In der Kalkulation steht meist nur die Entrümpelung. Weitere erhebliche Posten stehen woanders: Wiederherrichtung von Bodenbelägen und Sanitäranlagen, Leerstand während der Sanierung, Ungezieferbekämpfung, im Streitfall ein Räumungsverfahren über mehrere Instanzen. Dazu kommen Beschwerden aus der Nachbarschaft, die Verwaltungszeit binden, und im schlechten Fall Mietminderungen im Haus.

Das Weimarer Wohnungsunternehmen Wohnstätte hat daraus eine Konsequenz gezogen und vermittelt Mieterinnen und Mieter in Messie-Situationen aktiv an die Mobile Wohnungshilfe der Caritas. Als Auslöser für diese Kooperation nennt das Unternehmen unter anderem die hohen Kosten für Räumung und Wiederherrichtung. Nach eigenen Angaben gehen etwa 90 Prozent der Fälle gut aus, wenn die freiwillige Anbindung gelingt. Diese Angabe umfasst allerdings auch andere Fälle drohender Wohnungslosigkeit, etwa durch Zahlungsverzug oder psychische Probleme. Sie stammt aus einer gemeinsamen Praxissammlung der Wohnungswirtschaft und der Wohnungslosenhilfe und ist eine Selbstauskunft, keine Evaluation. Als Richtung taugt sie trotzdem: Frühzeitige Vermittlung kann helfen, Räumungen und deren Kosten zu vermeiden.
Der eigentliche Kostentreiber ist die Wiederholung
Eine geräumte Wohnung bedeutet keinen gelösten Fall. Das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen hält in seiner fünften Fassung ausdrücklich fest, dass aufgeräumte Wohnbereiche die Diagnose nicht ausschließen, wenn Dritte aufgeräumt haben. Die Ursache kann fortbestehen, die Wohnung sich erneut füllen.
Deutsche Zahlen dazu liefert der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Dortmund. Er hat 186 Fälle unbewohnbar gewordener Wohnungen aus den Jahren 2008 bis 2012 ausgewertet. In der Untergruppe von 23 Menschen mit pathologischem Horten war in 39 Prozent der Fälle wiederholte Vermüllung dokumentiert. Das ist keine Rückfallquote nach einer bestimmten Behandlung oder Entrümpelung. Es verdeutlicht aber das Wiederholungsrisiko. Wer nur räumt, kauft sich unter Umständen eine Frist, keine dauerhafte Lösung.
Warum Druck die Rechnung erhöhen kann
Der übliche Reflex ist die Fristsetzung, notfalls die Räumungsklage. Die Erfahrungen aus dem Bostoner Programm zeigen, dass Druck allein nicht zuverlässig zur Zusammenarbeit führt. Dort brachen 26 Prozent der von Räumung bedrohten Teilnehmenden die Zusammenarbeit ab, gegenüber 19 Prozent ohne diese Drohung. Als mögliche Erklärung nennt der Bericht einseitig gesetzte Fristen, die nicht mit den beteiligten Hilfestellen abgestimmt waren. Einen eindeutigen ursächlichen Zusammenhang belegen diese Zahlen nicht. In der Dortmunder Untergruppe mit pathologischem Horten lehnten 30 Prozent die Entmüllung ausdrücklich ab.
Dahinter kann Scham stehen. Der Dortmunder Bericht benennt Scham und Verheimlichung als Zugangsbarrieren. Wer eine Frist im Briefkasten findet, macht die Tür deshalb nicht automatisch auf. Für die Verwaltung heißt das: Unabgestimmter Druck kann den Zugang erschweren und damit auch die Lösung verzögern. Bei akuten Gefahren können dennoch sofortige Maßnahmen erforderlich sein.

Woran Verwaltungen früh erkennen, dass eine Wohnung kippt
Aus meiner Praxis fallen häufig dieselben Punkte auf, lange bevor jemand die Wohnung von innen sieht. Handwerkertermine und Ableseversuche scheitern wiederholt, meist mit wechselnden Begründungen. Post staut sich im Briefkasten oder wird nur unregelmäßig geleert. Fenster bleiben dauerhaft verhängt oder werden nie geöffnet. Aus der Wohnung dringt Geruch ins Treppenhaus, den die Nachbarschaft vorsichtig anspricht. Und die betroffene Person meidet den Kontakt zur Hausverwaltung, während sie außerhalb der Wohnung unauffällig wirkt.
Keiner dieser Punkte belegt für sich genommen pathologisches Horten. Auch gemeinsam können sie andere Ursachen haben. Treten mehrere über Monate zusammen auf, lohnt sich eine behutsame Kontaktaufnahme, bevor eine Sanierung daraus wird.
Der Zugang entscheidet über die Kosten
In der Dortmunder Auswertung aller 186 Fälle meldeten sich nur acht Prozent der Betroffenen selbst. 22 Prozent wurden über die Vermieterseite gemeldet. Damit ist die Verwaltung ein wichtiger Akteur, um Unterstützung überhaupt in Gang zu bringen.
Drei Dinge haben sich aus meiner Erfahrung dabei bewährt. Erstens ein angekündigter, terminierter Besuch mit einem tatsächlich bestehenden sachlichen Anlass wie einer notwendigen Zählerablesung statt einer unangekündigten Kontrolle. Zweitens ein Gespräch über die Wohnung, nicht über den Zustand der Person. Der Unterschied zwischen „In der Wohnung stapelt sich einiges, ich mache mir Sorgen wegen der Fluchtwege“ und „So kann man doch nicht leben“ kann darüber entscheiden, ob es ein zweites Gespräch gibt. Drittens ein fester Ansprechpartner in der Verwaltung statt wechselnder Sachbearbeitung.
Ein Punkt wird in der Praxis oft übersehen: Die Wohnung bleibt der geschützte Bereich der Mietpartei. Ein Anspruch auf Zutritt kann bei einem konkreten sachlichen Grund und entsprechender Vorankündigung bestehen. Die Ankündigung allein berechtigt aber nicht zum eigenmächtigen Betreten. Beobachtungen gehören sachlich dokumentiert; bei Fotos sind Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu beachten. Steht eine Eskalation im Raum, gehört die rechtliche Bewertung in den Einzelfall und nicht ins Standardschreiben.

Bei der Beauftragung von Dienstleistern lohnt eine Frage: Wird gemeinsam mit den Betroffenen aussortiert oder nur geräumt? Eine reine Entrümpelung leert Räume und lässt die Ursache unberührt. Außerdem besteht das Risiko, dass wichtige Dokumente und Wertsachen verloren gehen. Sinnvoller kann zunächst ein Ziel sein, das sich überprüfen lässt: freie Fluchtwege, eine funktionsfähige Küche, ein funktionsfähiges Bad. Das kann schneller erreicht sein als eine vollständig geleerte Wohnung. Für eine dauerhafte Verbesserung braucht es je nach Situation zusätzlich psychosoziale oder therapeutische Unterstützung.
Legen Sie für Ihren Bestand zwei Kontakte fest, bevor der nächste Fall auf dem Tisch liegt: eine Beratungsstelle oder einen Sozialpsychiatrischen Dienst für die Vermittlung und einen Dienstleister, der gemeinsam mit den Betroffenen aussortiert statt nur zu räumen. Und stimmen Sie Fristen möglichst mit den Beteiligten ab, bevor sie im Briefkasten landen. Eine Frist, die niemand mit dem Hilfesystem abgesprochen hat, kann die Zusammenarbeit erschweren – und im Zweifel weitere Kosten nach sich ziehen.
Ein Beitrag von Abdullah Polat, Gründer von Messie Austria und Messie Bayern.