Iris Schöberl beim Tag der Immobilienwirtschaft 2024
ZIA-Präsidentin Iris Schöberl (Quelle: ZIA/Harry Schnitger)

Management 2026-10-14T09:41:57.817Z ZIA warnt vor Investitionshemmnissen durch Mietrecht II

Der ZIA kritisiert das Mietrecht-II-Paket vor der Bundestagsanhörung. Er sieht Risiken für Neubau, Bestandserhalt und energetische Modernisierungen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die geplanten Änderungen des Wohn- und Geschäftsraummietrechts. Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 14. Oktober warnt der Verband vor negativen Folgen für Investitionen in Neubau, Bestandserhalt und energetische Modernisierung. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen bei Indexmieten, Möblierungszuschlägen, Kurzzeitvermietungen und der Schonfristregelung vor.

Das Ziel, Mieter zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern, unterstützt der Verband grundsätzlich. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl sagt: „Ein modernes und ausgewogenes Mietrecht muss zielgenauen Schutz für sozial bedürftige Mieterinnen und Mieter gewährleisten und gleichzeitig privates Kapital für den dringend benötigten Wohnungsbau mobilisieren. Dieser Balanceakt gelingt mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf leider nicht.“

Kritik an geplanter Begrenzung der Indexmiete

Ein zentraler Kritikpunkt ist die vorgesehene Begrenzung von Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten. Übersteigt die jährliche Indexänderung drei Prozent, soll der darüber hinausgehende Anteil nur noch zur Hälfte bei der Mietanpassung berücksichtigt werden.

Der ZIA sieht darin ein Missverhältnis zwischen steigenden Kosten und begrenzten Einnahmemöglichkeiten. „Wer den Inflationsschutz von Mieteinnahmen abschwächt und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen schwächt, darf sich über ausbleibenden Neubau und verzögerte Sanierungen nicht wundern“, sagt Schöberl. „Das geht letztlich zulasten der Mieterinnen und Mieter, denn bezahlbarer Wohnraum entsteht nur dort, wo auch investiert wird.“

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Nach Einschätzung des ZIA haben die mietrechtlichen Eingriffe der vergangenen Jahre nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Wohnungsmärkte geführt. Die vorgesehenen Maßnahmen setzten diesen Kurs fort, ohne die strukturellen Ursachen der Wohnraumknappheit anzugehen. Seine Bewertung und Verbesserungsvorschläge hat der Verband in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zusammengefasst.

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zuletzt editiert am 14. Oktober 2026
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