Wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Gebäude „future ready“ machen soll, beschreibt Markus Hamacher in seinem Expertenbeitrag.
Ladesäulen für Elektroautos sind bei Neubauten und bei der Modernisierung von Bestandsimmobilien Pflicht. Das regelt das sogenannte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bereits seit März 2021. Das Ziel: Die Förderung der Elektromobilität und mehr Ladepunkte für Elektrofahrzeuge als Teil einer klimazugewandten Transformation der Immobilienwirtschaft. Doch dabei gibt es Unterschiede je nach Gebäudetyp – ob Wohn- oder Nicht-Wohngebäude – basierend auf der Anzahl der vorhandenen PKW-Stellplätze und deren Ausstattung.
Drei Jahre später, im März 2024, wurde eine neue EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet, die auch das GEIG beeinflusst. Diese Richtlinie erhöht die Anzahl der erforderlichen Ladepunkte in Gebäuden deutlich. Um genau zu sein: Jedes Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen muss mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden – unabhängig davon, ob eine Renovierung ansteht oder nicht.
Steht eine Modernisierung einer nicht wohnlich genutzten Immobilie ins Haus, gilt ab Neujahr 2025 die Vorgabe: ein Ladepunkt für jeden fünften Autostellplatz – speziell Bürogebäude müssen dann bereits für jeden zweiten Parkplatz Ladepunkte bereitstellen. Darüber hinaus müssen mindestens 50 Prozent aller Stellplätze für eine E-Nutzung vorverkabelt werden. Ab 2027 verschärfen sich die Vorgaben nochmals. Dann müssen alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen einen Ladepunkt für jeden zehnten Stellplatz vorhalten, oder aber die Hälfte aller Parkplätze müssen infrastrukturell für Elektrofahrzeuge ausgerichtet sein. Ab dem Jahr 2033 müssen dann in allen öffentlichen Gebäuden 50 Prozent aller vorhandenen Parkflächen vorverkabelt sein.
Ein Ladepunkt ist kein Ladepunkt
Die GEIG-Verschärfungen stellen Immobilienbesitzer vor Herausforderungen. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Ein einzelner Ladepunkt pro Gebäude bietet jedoch weder für Mieter noch für mögliche Gebäudezertifizierungen einen wesentlichen Mehrwert. Erwartet wird, dass vor allem gewerbliche Mieter eine steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur haben werden. Es ist dabei sinnvoller, gemeinsame Ladepunkte anzubieten, anstatt jedem Mieter einen eigenen zu genehmigen – aus steuerlichen Gründen sowie auch aus Perspektive des Brandschutzes und der Elektroinfrastruktur.
Bei kleinflächigen Gebäuden kann der Eigentümer die notwendigen Maßnahmen selbst ergreifen und Aufträge für den Aufbau und die Instandhaltung der Infrastruktur vergeben. Bei größeren Immobilienportfolios, besonders bei Nichtwohnbeständen, ist es ratsam, einen spezialisierten Dienstleister – in aller Regel versierte Energie- und Nachhaltigkeitsberater – zu beauftragen. Sie sind in der Lage, mögliche Fallstricke frühzeitig zu identifizieren und bieten maßgeschneiderte Machbarkeitsanalysen zur rechtskonformen Erfüllung der GEIG-Vorgaben an.
Wer zahlt was bei der Installation von E-Ladestationen
Bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters investiert der Gebäudeeigentümer in die elektrische Infrastruktur. Diese besteht aus dem Wandlerschrank und der Unterverteilung bis zu den Parkplätzen. Der Dienstleister übernimmt dabei die Investition in die Ladepunkte selbst. Verantwortlich ist dieser auch für die Umsetzung, den Betrieb und die über die Vertragslaufzeit anfallenden Wartungsarbeiten. Finale Verträge zum Ladestrom werden allerdings direkt zwischen Energieversorger und Mietpartei geschlossen.
Angefallene Kosten können zum Beispiel durch eine höhere Pacht für Stellplätze mit Ladepunkt durch den Eigentümer wieder eingespielt werden. Je nach Nähe zum Hausanschlussraum und den Gegebenheiten zur Kabelführung betragen die Kosten pro Stellplatz zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Diese Kosten sind einmalig und fallen nicht wiederkehrend an. Es bleibt spannend, was das GEIG weiteres für die Zukunft bereithält.
Ein Beitrag von Markus Hamacher, Geschäftsführer Westbridge Energy.
