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Das Bundesverfassungsgericht hat die für den 7. Juli 2023 geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. (Quelle: Pixabay)

Standorte & Märkte 2023-07-06T11:07:55.310Z GEG: Bundesverfassungsgericht stoppt Verabschiedung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz gestoppt. Die Immobilienverbände begrüßen die Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern, am 5. Juli 2023, einem Eilantrag stattgegeben und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag gestoppt. Zustimmung zu der Entscheidung aus Karlsruhe kommt von den Immobilienverbänden.

„Die von uns kritisierte Eile der Regierungskoalition ist ihr nun selbst auf die Füße gefallen“, kommentiert der neue IVD-Präsident Dirk Wohltorf. Der IVD hatte bereits nach der Sachverständigenanhörung Anfang der Woche darauf hingewiesen, dass viele Fragen noch nicht geklärt seien und der Regierung empfohlen, sich und den Abgeordneten Zeit zu lassen, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten.

Kappungsgrenze reicht nicht aus

Porträtbild Dirk Wohltorf
Dirk Wohltorf (Quelle: IVD)

„Jetzt öffnet sich ein Zeitkorridor, um das Gesetz zu verbessern“, so Wohltorf. „Insbesondere die geplanten mietrechtlichen Veränderungen sind unausgegoren, was auch die Sachverständigenanhörung bewies. Die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung reicht für Vermieter von kleinen Mehrfamilienhäusern nicht aus. Denn die Heizungsanlage in diesen Häusern ist im Verhältnis zur versorgenden Wohnfläche teurer als in sehr großen Mehrfamilienhäusern. Diese Vermieter werden benachteiligt. Wenn man schon eine Kappungsgrenze macht, dann sollte diese erst ab 25 Wohneinheiten gelten. Zudem sollte die Kappungsgrenze aufgrund der Inflation indexiert werden. Das gilt auch für die 2020 geschaffene Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.“

Laut dem IVD-Präsidenten ergibt sich nun die Möglichkeit, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verknüpfen. Die im GEG-Entwurf bisher vorgesehene Fristenregelung werde als eine Scheinverzahnung betrachtet. Es sei dringend geboten, das Förderkonzept zügig umzusetzen, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarteten und nichts unternähmen – was für den Klimaschutz am schlechtesten sei. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag solle die Regierung die Zeit nutzen, um gesellschaftliche Akzeptanz für ihre Vorgehensweise bei der Transformation im Gebäudesektor zu schaffen – „mit Maß und Mitte“.

GDW: Verlauf des Verfahrens war unzumutbar

„Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts in das Gesetzgebungsverfahren zum GEG war leider notwendig“, pflichtet GDW-Präsident Axel Gedaschko bei. „Der bisherige Verlauf des Verfahrens war für eine parlamentarische Demokratie und alle Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Wer versucht, Regelungen mit solch tiefgreifenden Veränderungen für die Menschen und Unternehmen in unserem Land einfach ‚durchzuziehen‘, erweist der Sache und der Demokratie einen Bärendienst.“ Für sinnvoll hält Gedaschko eine Beratung des Gesetzes nach der Sommerpause im September.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls: Sie „zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert“, so BFW-Präsident Dirk Salewski

„Die Immobilienwirtschaft braucht endlich Klarheit und Sicherheit“, sagt Dr. Joachim Lohse, Geschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA. Der Spitzenverband fordert die Politik auf, die Sommerpause zu nutzen und nachzubessern. „Etliche Fragen sind noch offen,“ so Lohse.

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zuletzt editiert am 11. Juli 2023
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