Bis zu 14 neue Hochhausprojekte und Fokus auf Bestandsentwicklung: Die Stadt Frankfurt hat im März den Hochhausentwicklungsplan 2024 veröffentlicht.
Die Stadt Frankfurt am Main hat am 7. März 2024 den Entwurf für einen neuen Hochhausentwicklungsplan präsentiert. Der Rahmenplan ermöglicht eine Weiterentwicklung der Frankfurter Skyline und sieht die Möglichkeit von 14 zusätzlichen Hochhausprojekten vor. Eine Neuerung ist der Verzicht auf Abriss und Neubau durch die erstmaligen Aufstockungen an vier Standorten, um den Verbrauch an grauer Energie zu minimieren und Flächen effizient zu nutzen. Der Entwurf soll zeitnah der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung übergeben werden.
Der Entwurf des Hochhausrahmenplans basiert auf der Untersuchung zweier Stadträume: dem Cluster rund um das Bankenviertel Richtung Westen und dem Gebiet rund um die Europäische Zentralbank (EZB). Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen eine moderate Fortschreibung der Hochhausentwicklung in Frankfurt, die die längerfristig absehbare Nachfrage im Hochhaussegment berücksichtigt. Verdichtung und Arrondierung kennzeichnen die Planung für das innerstädtische Cluster, während eine behutsame Integration neuer Hochhäuser am Rand des Osthafens und am Ostbahnhof im Osten angestrebt wird.
Hochhauspromenade entlang der Wallanlage
„Ein wesentliches Ziel besteht darin, die Innenstadt zu stärken“, erläutert Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen der Stadt Frankfurt. „Entlang der Wallanlage soll eine Hochhauspromenade entwickelt werden. In den unteren Geschossen der Hochhäuser sollen entlang der neuen Promenade Nutzungen für die Öffentlichkeit angeordnet werden. Zum Beispiel Kultur- und Bildungseinrichtungen, aber auch Sport und Gastronomie. Das Innenstadtcluster soll so räumlich weiterentwickelt werden. Rund um die EZB sind vier niedrigere Hochhäuser vorgesehen. Am Hafen sollen in den unteren Geschossen der neuen Hochhäuser gewerbliche und hafenaffine Nutzungen untergebracht werden. Am Hauptbahnhof soll ebenfalls ein weiteres Hochhaus entstehen, das funktional mit dem Haupt- und Busbahnhof verbunden wird, die unfreundliche Situation am Busbahnhof entscheidend verbessert und durch direkte Zugänge zum Hauptbahnhof einen qualitativen Zugewinn für den fußläufigen Verkehr bringt. Dieser Standort wie einzelne andere steht freilich unter dem Vorbehalt der DB-Planungen im Frankfurter Untergrund.“
Der Leiter des Frankfurter Stadtplanungsamtes, Martin Hunscher, bekräftigt, dass es sich bei der Hochhausplanung um eine städtebauliche Zielplanung handele: „Wir haben stets die Weiterentwicklung der Skyline als stadträumliche Gesamtkomposition im Auge, aber ebenso die stadträumliche Verbesserung an den Standorten, für die neue Hochhäuser vorgeschlagen werden.“
Türme mit Quartier-Charakter
Hochhäuser sollen als integraler Bestandteil des städtischen Lebens verstanden werden und einen Beitrag zur lebenswerten und nachhaltigen Stadtentwicklung leisten. Der Rahmenplan sieht daher die Entwicklung von nutzungsgemischten Hochhäusern vor, die die Charakteristika von Quartieren aufnehmen. Dies beinhaltet eine angestrebte Vielzahl von Nutzungen wie Büros, Wohnungen, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen und öffentliche Räume, die in den Hochhäusern integriert werden sollen. Unter Öffentlichen Bereiche werden Bereiche im und um das Gebäude herum verstanden, wie beispielsweise Dachterrassen, Innenhöfe, Arkaden und Gärten. Sie sollen als Orte der Begegnung entwickelt werden, um neue Aufenthaltsqualitäten und Synergien zu schaffen.
Um den Klimaschutzzielen der Stadt gerecht zu werden, sollen zukünftige Projekte eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems umgesetzt und zertifiziert werden. Dies soll einen neuen Standard setzen und die Zukunftsfähigkeit der Stadt Frankfurt stärken. Um Spekulationen zu verhindern, werden Realisierungsprozesse vorgeschlagen, die durch Voruntersuchungen, Machbarkeitsstudien und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung neue Maßstäbe setzen und den Realisierungswillen potenzieller Investoren überprüfen. In diesem Zusammenhang habe die Realisierung von Projekten in der Stadt einen klaren Vorrang vor dem Handel mit Baurechten.
