BVI-Präsident Meier warnt: Förderchaos, praxisferne Vorgaben und fehlender Fokus auf WEGs gefährden die Energiewende im Bestand.
Der BVI bewertet die Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes grundsätzlich positiv. Welche konkreten Ansätze halten Sie für besonders gelungen – und warum?
Die Abkehr von starren Vorgaben und die Öffnung für verschiedene Heiztechnologien sind gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern ein Schritt nach vorn, etwa dass neben Fernwärme und Biomasse nun beispielsweise wieder Gas- und Ölheizungen mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe eine Option sind. In den meisten Altbauten sind die Voraussetzungen für die von der Politik einst favorisierten Wärmepumpen oder Pelletanlagen nämlich alles andere als ideal. Es fehlt an Platz, und die Investitionen stehen nicht immer in einem vernünftigen Verhältnis zur Amortisation.
Gleichzeitig warnen Sie davor, Fehler aus der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zu wiederholen. Wo genau sehen Sie die größten Versäumnisse der vergangenen Reform?
Zu den größten Versäumnissen gehört, dass Eigentumswohnungen, obwohl sie rund 25 Prozent des deutschen Wohnungsbestands ausmachen, in der Politik kaum vorkommen. Der Fokus liegt auf Mietern und Eigenheimbesitzern, nicht auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie müssen im neuen Gesetz stärkere Berücksichtigung finden – ebenso wie ihre besonders komplexen Prozesse bei der Beschlussfassung, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind.
Warum wurden Eigentumswohnungen aus Ihrer Sicht bislang unzureichend berücksichtigt? Welche Folgen hat das für die Energiewende im Bestand?
Die Lobby der Mieter ist stark und verschafft sich auch lautstark Gehör, was sich dann in der Gesetzgebung spiegelt. Dabei wird vergessen, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands eine Kraftanstrengung für Wirtschaft und Gesellschaft ist, die nur dann gelingen kann, wenn alle Wohngebäude berücksichtigt werden. Der Sanierungsstau im Gebäudebestand ist hoch, und nur wenn wirklich alle Wohngebäude in die Sanierung einbezogen werden, sind die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen. Das muss die Politik erkennen.
Wohnungseigentümergemeinschaften stehen oft vor komplexen Entscheidungsprozessen. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen wären notwendig, um Sanierungsmaßnahmen in WEGs praktikabler und wirtschaftlich tragfähig umzusetzen?
Wichtig wäre zunächst einmal, Förderprogramme an die Bedürfnisse von Wohnungseigentümergemeinschaften anzupassen. Der Gesetzgeber stellt oft kurzfristig und nur für eine bestimmte Dauer Fördermittel zur Verfügung. Zudem gibt es unterschiedliche Fördertöpfe – vom Bund, von den Ländern und von den Kommunen. Hinzu kommen ständige Änderungen, komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten, die es Eigentümergemeinschaften schwermachen, finanzielle Fördermittel zu nutzen. Zudem besteht die Unsicherheit, ob eine Sanierungsmaßnahme überhaupt gefördert wird.
Es bedarf also Stetigkeit und einer Bündelung der Förderprogramme. Doch selbst mit Förderung bleiben oft hohe Eigenanteile im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Das überfordert viele Eigentümer, die oft nicht genügend Rücklagen haben. Am besten wäre daher ein eigenes Förderprogramm, das auf die hohe Kostenlast und die langwierigen Entscheidungsprozesse von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten ist. Und dieses Förderprogramm muss dann langfristig tragen.
Außerdem brauchen wir die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, auch wenn der Beschluss der GdWE noch nicht vorliegt. Vorbild könnte die neue Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhaus sein, bei der nach einer positiven Bewilligung der Beschluss der GdWE innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden kann.
Die Umsetzbarkeit gesetzlicher Vorgaben ist in der Praxis oft eine Herausforderung. Wo sehen Sie aktuell die größten Hürden für Immobilienverwalter und Eigentümer?
Viele Vorgaben sind praxisfern. Denken Sie nur an die Pflicht, tadellos funktionierende Heizungen allein aufgrund ihres Alters auszutauschen und diese dann möglichst durch Wärmepumpen zu ersetzen, die technisch bedingt weitere hohe Kosten nach sich ziehen können, zum Beispiel den Einbau einer Fußbodenheizung. Hinzu kommen enge Fristen, beispielsweise für externe Prüfungen, für die Handwerkerbetriebe wie Schornsteinfeger beauftragt werden müssen. Angesichts des Fachkräftemangels kommen die Firmen dann schnell an ihre Grenzen – und die GdWE kann die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist nicht einhalten. An dieser Stelle brauchen wir mehr Flexibilität für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der BVI kritisiert zudem die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter. Welche konkreten Risiken sehen Sie für Haftung, Qualität und Verbraucherschutz?
Die Weiterbildungspflicht hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2018 bewährt. Sie stellt sicher, dass der Verwalter in seiner Arbeit immer auf aktueller Rechtsgrundlage entscheidet und damit für die Eigentümergemeinschaft nach bestmöglichem Wissen handelt. Schließlich verwalten unsere Mitglieder ein Vermögen von rund 140 Milliarden Euro, das Eigentümer in guten Händen wissen wollen. Angesichts der stetig steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen in der Verwaltung des Wohnungseigentums und komplexer werdender Prozesse ist Weiterbildung also unerlässlich. Übrigens ist die oft von der Politik zu hörende Behauptung, die 2023 eingeführte Zertifizierung des Verwalters genüge heutzutage, geradezu fahrlässig, denn diese geschieht nur einmalig. Weiterbildung ist dagegen ein kontinuierlicher Prozess, an dem jeder Verwalter, der etwas auf sich hält, von sich aus ein Interesse haben wird – auch nach einem möglichen Ende der Weiterbildungspflicht.
Befürworter der Abschaffung argumentieren mit Bürokratieabbau. Warum greift dieses Argument aus Ihrer Sicht zu kurz?
Dass die 20 Weiterbildungsstunden, die laut Gesetz innerhalb von drei Jahren zu absolvieren sind, zu einem merklichen Bürokratieabbau beiträgt, darf stark bezweifelt werden. Kontrolliert wurde bisher ohnehin nur stichprobenartig. Wer in diesem Bereich wirklich einen Bürokratieabbau erreichen will, sollte den Schwerpunkt besser auf die administrative Vereinfachung legen. Wie wäre es zum Beispiel mit einem digitalen Nachweis?
Abschließend: Welche drei zentralen Forderungen würden Sie der Bundesregierung mitgeben, um sowohl die Energiewende im Gebäudebestand als auch die Professionalisierung der Immobilienverwaltung nachhaltig zu sichern?
Wichtig sind aus meiner Sicht drei Handlungsfelder: Zum einen muss die Bundesregierung endlich für Planungssicherheit in der Förderlandschaft sorgen. Ständig wechselnde Programme, kurzfristige Förderstopps und unklare gesetzliche Vorgaben bremsen Investitionen im Wohnungseigentum massiv aus. Das lässt sich nur durch einen langfristig angelegten Förderrahmen mit klaren, stabilen Bedingungen – speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften – ändern. Denn ohne Vertrauen keine Investitionen und ohne Investitionen keine Energiewende.
Zum anderen steht und fällt genau diese im Bestand mit der Kompetenz der Verwalter. Sie tragen Verantwortung für Milliardenwerte und die Klimaziele. Wir vom BVI finden deshalb, dass es für die Branche mehr als nur Mindestanforderungen braucht. Wir fordern verbindliche Weiterbildungs- und Qualifikationsstandards für Immobilienverwalter sowie staatliche Unterstützung für Qualifizierungsprogramme und eine Stärkung des Berufsbildes in der Ausbildungsverordnung.
Zu guter Letzt muss Digitalisierung Pflicht sein, keine Option. Die Energiewende scheitert aktuell auch an fehlenden Daten, ineffizienten Prozessen und Medienbrüchen. Wir fordern daher eine verpflichtende digitale Gebäudeakte, einheitliche Datenstandards und Schnittstellen sowie die konsequente Förderung digitaler Lösungen im Gebäudesektor.
Kurz: Die Bundesregierung muss jetzt die strukturellen Voraussetzungen für mehr Verlässlichkeit, Kompetenz und Digitalisierung schaffen. Nur so wird aus dem hohen politischen Anspruch, bis 2045 im Gebäudesektor Klimaneutralität zu erreichen, auch reale Transformation. Die Energiewende im Gebäudebestand entscheidet sich letztlich nicht auf dem Papier, sondern in Millionen Eigentümergemeinschaften und damit im Alltag der Immobilienverwalter. Wenn die Politik hier nicht konsequent handelt, werden Wohnungseigentümer ausgebremst, Klimaziele verfehlt und wirtschaftliche Chancen unnötig liegen gelassen.
