Oberste Ecke eine Mehrfamilienhauses
Der Wohnungsbau braucht einen neuen Schub. (Quelle: Etienne Beauregard/Unsplash)

Standorte & Märkte 2023-08-02T10:52:46.987Z Geywitz will neue Abschreibungen für Wohnungsbau ermöglichen

Die Bundesregierung plant, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau ab 2024 zu erweitern.

Bundesbauministerin Klara Geywitz plant, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten ab dem kommenden Jahr und befristet bis Ende des Jahres 2030 zu erweitern. So sollen in den ersten vier Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können. Dies berichtet „Media Pioneer“. Aktuell beträgt die Abschreibung im Regelfall nur drei Prozent.

„Dieser Vorstoß könnte genau die Impulse bringen, die den daniederliegenden Wohnungsbau reanimieren“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Er verweist darauf, dass die Immobilienwirtschaft, die etwa die Hälfte der Wohnungen in Deutschland bereitstellt, wegen extremer Kostensteigerungen durch Inflation und Zinsanstieg den Wohnungsbau gerade nur sehr begrenzt voranbringen kann. „Ein von der Regierung angestoßenes Signal der Steuerentlastung wäre in dieser Lage genau das Richtige“, so der ZIA-Präsident. „schließlich fehlen bis 2025 700.000 Wohnungen in Deutschland, und der Bedarf wird täglich größer.“ Mattner weiter: „Deshalb muss diese Initiative in ein Gesamtkonzept eingebettet werden. Dabei kommt es darauf an, die staatlich verursachen Kosten am Gut Wohnen von derzeit 37 Prozent zurückzufahren – zum Beispiel durch ein Aussetzen der Grunderwerbsteuer auch für Mietwohnungen oder den Verzicht auf kommunale Abschöpfungsmodelle bei der Projektentwicklung.“

Kreditförderung als Konjunkturprogramm

Diese Aufgabe sollte „das gesamte Kabinett und die Spitze der Bundesregierung jetzt energisch angehen“. Mattner: „Auch ein großvolumiges Kreditförderprogramm der KFW mit einem Zinssatz von zwei Prozent für Neubauten wäre jetzt goldrichtig; es wirkte dann wie ein Konjunkturprogramm.“

Der Verband hält es angesichts dieser angespannten Lage auch für „absolut unverständlich“, eine Anpassung der steuerlichen Regelung zur Zinsschranke vorzunehmen, wie sie laut Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes geplant ist. Demnach soll für Unternehmen die Möglichkeit begrenzt werden, Zinsen von Bankdarlehen steuerlich geltend zu machen. „Das wäre kontraproduktiv für den Wohnungsbau und brächte eine Vollbremsung für Projektentwicklungen“, warnt Mattner.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GDW, begrüßt „diesen dringend notwendigen Schritt, um den Neubau in Deutschland wieder anzukurbeln. Allerdings ist dies eine Maßnahme, die nicht auf den bezahlbaren Wohnungsneubau ausgerichtet ist. Angesichts der dramatischen Gesamtsituation sind zusätzliche Maßnahmen deshalb unerlässlich."

Keine Hilfe für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Gedaschko moniert, dass bezahlbarer Wohnraum nicht allein durch steuerliche Erleichterungen nicht gesichert werde. „Für viele Wohnungsunternehmen sind steuerliche Erleichterungen keine Option, da ihnen weiterhin die Liquidität für Investitionen fehlt oder sie die vom Bundesbauministerium in Aussicht gestellten Abschreibungen nicht nutzen können. Für diese Unternehmen muss eine gleichwertige Investitionszulagenregelung ermöglicht werden."

Darüber hinaus fordert der GDW die Einführung einer speziellen Sonderabschreibung für Unternehmen, die Mietbegrenzungen garantieren und so bezahlbaren Wohnraum anbieten. Eine solche Sonderabschreibung befürwortet der Verband ebenfalls für den Bau von Mitarbeiterwohnungen.

zuletzt editiert am 02. August 2023
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