Quartiersentwicklung auf einem ehemalige Kasernengelände in Münster
Auf dem Gelände der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne in Münster wurde günstiger Wohnraum geschaffen. (Quelle: Wohn + Stadtbau/Georg Sommer)

Standorte & Märkte 2024-02-23T10:31:44.644Z Bima: Förderung des sozialen Wohnungsbaus verstärkt

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der von der Bima vorgeschlagenen Änderung der Verbilligungsrichtlinie zugestimmt.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21. Februar den Vorschlägen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) zur Änderung der Verbilligungsrichtlinie zugestimmt. Diese Änderungen sollen eine deutliche Unterstützung für Kommunen und deren Wohnungsbaugesellschaften darstellen. Künftig wird die Bima bei der Veräußerung von entbehrlichen Liegenschaften des Bundes eine Verbilligung von bis zu 35.000 Euro pro neu geschaffener Sozialwohnung gewähren können. Diese Anpassungen gehen einher mit einer Erhöhung des Gesamtbudgets auf 175 Millionen Euro.

Eine bedeutsame Neuerung ist die Ausweitung der Verbilligungsrichtlinie auf Erbbaurechte für förderungswürdige öffentliche Zwecke. Das bedeutet, dass die Bima nun auch Verbilligungen für Erbbaurechte gewähren kann, die beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau oder den Bau von lokalen Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Verkehrsflächen genutzt werden.

Wichtiges Zeichen im Hinblick auf konjunkturelle Entwicklungen

Bima-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Die Anreize für Kommunen, die von uns erworbenen Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen, werden dadurch noch einmal deutlich erhöht. Das ist ein wichtiges Zeichen – auch im Hinblick auf die konjunkturellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und die gestiegenen Baukosten.“

Die Verlängerung des aktuellen Haushaltsvermerks Nr. 60.3 bis zum 31.12.2029 sowie die Aufstockung des Budgets auf 175 Millionen Euro sind Zeichen des Engagements des Bundes, die Kommunen bei ihren öffentlichen Aufgaben zu unterstützen. Diese Maßnahmen gelten für alle neuen Verbilligungsfälle ab dem 1. Januar 2024.

Seit der Einführung der Verbilligung im Jahr 2015 haben die erstzugriffsberechtigten Kommunen regen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Ein Beispiel dafür sind die beiden ehemaligen Kasernenareale Oxford- und York-Kaserne, die im Jahr 2018 an die Stadt Münster beziehunsgweise deren Wohnungsbaugesellschaft verkauft wurden. Mit einer Verbilligung von insgesamt rund 16,2 Millionen Euro konnten hier etwa 3.100 Wohnungen geschaffen werden, darunter rund 640 Sozialwohnungen.

Insgesamt hat die Bima seit 2015 bei 635 Liegenschaftsverkäufen Verbilligungen in Höhe von knapp 264 Millionen Euro gewährt, wovon rund 156 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau verwendet wurden. Damit wurden bisher knapp 6.600 Sozialwohnungen unterstützt.

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zuletzt editiert am 23. Februar 2024
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