Porträt Dr. Christian Osthus
IVD-Geschäftsführer Dr. Christian Osthus (Quelle: IVD)

Management 2026-01-29T11:07:01.671Z BGH: Makler haften bei Diskriminierung

Laut BGH-Urteil müssen Makler das AGG bei der Vergabe von Besichtigungsterminen beachten – der IVD sieht klare Pflichten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Immobilienmakler unmittelbar aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haften können. Anlass war die Klage einer Mietinteressentin, die sich bei der Vergabe von Besichtigungsterminen aufgrund ihres Namens und der vermuteten Herkunft diskriminiert fühlte.

„Wer eine Wohnung sucht, muss darauf vertrauen können, dass Anfragen und Besichtigungstermine nicht nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Identität sortiert werden“, betont Dr. Christian Osthus, Geschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland IVD. „Auch wenn der Immobilienmakler nicht den Mietvertrag schließt, sondern nur vermittelt, muss er bei der Auswahl das AGG beachten. Das ist zwingend. Es ist daher nur konsequent, dass der Bundesgerichtshof eine direkte Haftung annimmt.“

Nach Ansicht des IVD bestätigt das Urteil die bereits seit Langem empfohlene Praxis: Makler sollten ihre Vermietungsprozesse so gestalten, als wären sie selbst unmittelbar an das AGG gebunden. In der Praxis entstehen Risiken besonders dann, wenn Vermieter Vorgaben machen, die an geschützte Merkmale anknüpfen.

Makler seien in der Pflicht, auf rechtliche Grenzen hinzuweisen und diskriminierende Weisungen nicht umzusetzen. Auch eine sorgfältige Dokumentation wird dringend empfohlen – insbesondere, wenn sich Makler auf gesetzlich vorgesehene Ausnahmen berufen, etwa zur Förderung sozial stabiler Bewohnerstrukturen oder bei Näheverhältnissen im selben Gebäude.

Der IVD rät zu standardisierten Abläufen mit objektiven Auswahlkriterien – etwa der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder einem angemessenen Verhältnis von Haushaltsgröße zur Wohnfläche. Dies schütze nicht nur Verbraucher, sondern minimiere auch das rechtliche Risiko für Maklerunternehmen.

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zuletzt editiert am 29. Januar 2026