Bain Capital kauft Apleona von PAI Partners. Der Facility-Management-Konzern plant weiteres Wachstum und Investitionen in Digitalisierung.
Apleona, ein europaweit führender Anbieter für integriertes Facility Management, wird von Bain Capital übernommen. Der Private-Equity-Investor erwirbt das Unternehmen von PAI Partners. Die Übernahme soll Apleonas Wachstumsstrategie weiter vorantreiben, sowohl durch organische Expansion als auch durch Übernahmen.
Das Unternehmen mit Sitz in Neu-Isenburg beschäftigt mehr als 40.000 Mitarbeitende und erzielte 2024 erstmals einen Umsatz von vier Milliarden Euro. Apleona setzt auf Digitalisierung und KI-basierte Lösungen, unter anderem für die vorausschauende Wartung von Gebäudetechnik. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen seine Marktstellung durch 14 Übernahmen gestärkt, darunter die Gegenbauer-Gruppe im Jahr 2023.
CEO Dr. Jochen Keysberg sieht eine steigende Nachfrage nach integrierten FM-Dienstleistungen und Dekarbonisierungslösungen: „Mit Bain Capital als neuem Eigentümer wird Apleona weiterhin als eigenständiges Unternehmen am Markt agieren und seine Position als integrierter FM-Manager mit hoher technischer und digitaler Kompetenz und Eigenleistung in den Bereichen Facility Management, technische Gebäudedienstleistungen und Lösungen zur Dekarbonisierung von Gebäuden weiter entwickeln. Apleona wird sein Dienstleistungsangebot durch Akquisitionen weiter ausbauen und (...) in KI, digitale Lösungen und Automatisierung investieren.“
Auch Bain Capital betont das Potenzial des Unternehmens. Dr. Michael Siefke, Partner & Chair of Private Equity in Europa, sagt: „In den letzten Jahren haben wir aktiv nach Beteiligungen an Unternehmen gesucht, die Gebäude dekarbonisieren, und sind stolz darauf, mit Apleona zusammenzuarbeiten und das Unternehmen in seiner nächsten Wachstums- und Entwicklungsphase zu unterstützen. Apleona profitiert künftig von Bain Capitals globalen Ressourcen und der umfassenden Erfahrung unseres Industrieteams.“
Der Abschluss der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und behördlicher Genehmigungen.