
2022-12-19T13:23:15.430Z EU-Offenlegungsverordnung: Nächste Stufe zündet zum Jahreswechsel
Ab dem 31. Dezember 2022 muss auf Fondsebene rückwirkend über die sogenannten Principal-Adverse-Impact-Indikatoren, kurz PAIs, berichtet werden. Von Robert Bluhm, Sustainability Officer, Universal Investment
Fällt das Stichwort EU-Offenlegungsverordnung, kommen Investoren spontan die mittlerweile geläufigen Fondsklassifizierungen 6, 8 und 9 in den Sinn. Dass die Reihenfolge eine Lücke hat, hat bislang wenig Beachtung gefunden. Das ändert sich nun, denn ab dem 31. Dezember 2022 muss auf Fondsebene rückwirkend über die sogenannten Principal-Adverse-Impact-Indikatoren, kurz PAIs, berichtet werden – und das quer durch alle existierenden Klassifizierungen und Produkte. Das kommt einer Mammutaufgabe gleich...
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