Eine Draufsicht auf mehrere Hände, die in der Mitte zusammengelegt sind, um Einigkeit zu symbolisieren. Über den Händen liegt eine leuchtende, digitale Globus-Grafik mit einem vernetzten Punkt-Linien-Muster, das globale Kommunikation und digitale Zusammenarbeit darstellt.
Symbolbild: DORCA verfolgt das Ziel, die Mitglieder bei der Erfüllung der Anforderungen des seit Januar 2025 geltenden EU-Gesetzes zur digitalen Sicherheit im Finanzsektor, dem Digital Operational Resilience Act (DORA), zu unterstützen. (Quelle: Pixabay)

Digitalisierung 2026-10-29T09:16:05.436Z Zehn KVGs gründen DORCA für Cybersicherheit

Gemeinsame Prüfungen kritischer IT-Dienstleister sollen den Mitgliedern die Umsetzung der europäischen DORA-Verordnung erleichtern.

Zehn deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften haben den Verein Digital Operational Resilience and Cyber Risk Association (DORCA) gegründet. Ziel ist es, die Anforderungen der europäischen DORA-Verordnung zur digitalen Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor gemeinschaftlich umzusetzen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Prüfungen kritischer IT-Dienstleister, der Austausch über Cyberrisiken und einheitliche Sicherheitsstandards.

Die seit Januar 2025 geltende DORA-Verordnung verpflichtet Finanzunternehmen unter anderem dazu, ihre IT-Systeme und die ihrer kritischen Dienstleister auf ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu überprüfen. Dabei können mehrere Unternehmen, die denselben IT-Dienstleister nutzen, bestimmte Prüfungen gemeinsam durchführen lassen. DORCA will diese Möglichkeit nutzen, um Doppelarbeit zu vermeiden und Ressourcen zu bündeln. Die regulatorische Verantwortung verbleibt bei den einzelnen Gesellschaften.

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Dem Vorstand des im Sommer 2026 gegründeten Vereins gehören Aachener Grundvermögen, Allianz Global Investors und Catella Real Estate an. Weitere Gründungsmitglieder sind Art-Invest Real Estate Funds, BNP Paribas REIM Germany, Helaba Invest, Mondial, Monega, Universal Investment und Warburg Invest.

Bernhard Brielmaier, Director Fund Operations bei Catella Real Estate, erklärt: „Die DORA-Verordnung der EU stellt gerade kleinere und mittelgroße Gesellschaften vor erhebliche Herausforderungen. Gemeinsame Audits sind effizienter und liefern bessere Ergebnisse.“

Neben den gemeinschaftlichen Prüfungen soll ein strukturierter Informationsaustausch dazu beitragen, Risiken bei externen IT-Dienstleistern frühzeitig zu erkennen. Der Verein mit Sitz in Köln steht Kapitalverwaltungsgesellschaften aus ganz Europa offen.

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zuletzt editiert am 29. Oktober 2026
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