News 2018-02-07T00:00:00Z Vonovia beginnt mit Buwog-Übernahme

Deutschlands größter Immobilienkonzern bietet den Buwog-Aktionären eine Barzahlung in Höhe von 29,05 Euro je Buwog-Aktie.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat die Freigabe für den geplanten Zusammenschluss der Vonovia SE und der Buwog AG am 5. Februar 2018 erteilt. Das deutsche Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss bereits am 25. Januar 2018 genehmigt.

Die Zustimmung beider Wettbewerbsbehörden ist Voraussetzung für den Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Buwog. Der Transaktionsprozess läuft wie geplant weiter.

Unter den Bedingungen der Angebotsunterlage bietet Vonovia den Buwog-Aktionären eine Barzahlung in Höhe von 29,05 Euro je Buwog-Aktie.

Den Inhabern von Buwog-Wandelschuldverschreibungen wird in der ersten Annahmefrist 115.753,65 Euro in bar je Wandelschuldverschreibung mit einem Nominalbetrag von 100.000 Euro geboten. In der Nachfrist wird die Vonovia einen entsprechend der Marktpraxis reduzierten Preis von 93.049,33 Euro je Wandelschuldverschreibung anbieten. Nachdem die Vollzugsvoraussetzung der Kartellfreigabe nunmehr erfüllt ist, wird der höhere Angebotspreis für die Wandelschuldverschreibungen in der Nachfrist nicht mehr gelten, da die Buwog - bei Erfolg des Übernahmeangebots in der ersten Annahmefrist - bereits vor Beginn der Nachfrist einen Kontrollwechsel nach Maßgabe der Anleihebedingungen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen veröffentlichen wird.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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