Für die Quartiersentwicklung "Wohnen an der Banater Straße" in Geretsried wurde die Baugenehmigung erteilt.
Ein Leuchtturmprojekt für Geretsried und die Region – das ist die Quartiersentwicklung „Wohnen an der Banater Straße“, für das das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen jetzt die Baugenehmigung erteilt hat. Auf dem 4,7 Hektar großen Areal zwischen Banater Straße und Elbestraße werden somit künftig circa 770 moderne Wohneinheiten für Bewohner jeden Alters, eine differenzierte und attraktive Architektur sowie vielfältige Freiflächen und Orte der Begegnung entstehen, eingebettet in ein innovatives Gesamtkonzept des Projektentwicklers und Bauunternehmens Krämmel, das die qualitätsvolle Entwicklung eines ganzen Stadtteils bewirken soll.
Das „Geretsrieder Modell“ umfasst dabei einen besonderen Schlüssel: 30 Prozent einkommensorientiert geförderter und 30 Prozent frei finanzierter Mietwohnungsbau sowie 40 Prozent Eigentumswohnungen. Damit will Krämmel nicht nur den in der mit rund 25.000 Einwohnern größten Stadt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen dringend benötigten Wohnraum schaffen. Mit einem Haus für Kinder, einer dezentralen Energieversorgung, einer Mobilitätsstation und einem Boarding-House in Verbindung mit einem zukunftsweisenden Mobilitätskonzept will der Projektentwickler im südlichen Einzugsgebiet von München zudem Generationenwohnen für sämtliche Ziel- und Einkommensgruppen ermöglichen – von Familien bis Singles, von Berufseinsteigern bis hin zu Senioren.
Geschäftsführer Korbinian Krämmel über den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes: „In die umfassende Projektvorbereitung haben wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern viel Zeit und Energie gesteckt, um so ein funktionierendes und attraktives Konzept zu erarbeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung der Baugenehmigung lagen seit Ende Juli vor. Insofern freuen wir uns sehr darüber, dass wir nun grünes Licht für den Start der Umsetzung erhalten haben.“ Im Entwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Geretsried wurden in der Juli-Sitzung nochmals die Einwendungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgewogen, der empfehlende Satzungsbeschluss wurde mit nur einer Gegenstimme gefasst. Mit Unterzeichnung des Durchführungsvertrages, ebenfalls im Juli, lagen damit die Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung vor.
