Drei tragbare Stromgeneratoren verschiedener Größen aufgestellt in einer Garage, deutlich zu erkennen an den digitalen Anzeigen und robusten Designs.
F3600 hat einen eingebauten Wechselrichter sowie alle Ein- und Ausgänge. Die abgespeckte B3600 verzichtet auf diese Anschlüsse, sie dient als Erweiterung. (Quelle: Runhood)

Energie 2025-11-12T12:43:21.442Z Speicher: Baurecht und Netzentgelte neu geregelt

Änderungen im Bau- und Energierecht erleichtern die Nutzung von Strom- und Wärmespeichern.

Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs und des Energiewirtschaftsgesetzes schafft der Bundestag neue Rahmenbedingungen für die Nutzung von Energiespeichern. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Regelungen als wichtigen Schritt für den Ausbau der Speicherinfrastruktur in Deutschland.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Realisierung von Speicherlösungen zur Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicherung zu erleichtern. Dazu zählen vor allem Batterie- und Wärmespeicher, die bislang baurechtlich häufig als nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich eingestuft wurden. Künftig sollen Speicheranlagen explizit in den Katalog der zulässigen baulichen Maßnahmen nach § 35 Baugesetzbuch aufgenommen werden. Dies soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und rechtliche Unsicherheiten reduzieren.

„Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Eine zentrale Hürde für den Ausbau netzdienlicher Speicher werde damit abgebaut.

Erweiterte Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher

Neben der baurechtlichen Erleichterung wurden auch energiewirtschaftliche Regelungen angepasst. Mit der Änderung des § 118 Abs. 6 EnWG wird die Netzentgeltbefreiung auf sogenannte Multi-Use-Speicher ausgeweitet. Bislang galt die Befreiung ausschließlich für Speicher, die Strom vollständig ins Netz zurückspeisen. Künftig profitieren auch Anlagen, die etwa Photovoltaikstrom zwischenlagern und dabei mehrere Nutzungsformen kombinieren.

„Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität effizient nutzen und Lastspitzen reduzieren können“, so Körnig. Sie leisten damit einen Beitrag zur Netzstabilität und könnten langfristig auch helfen, Stromkosten zu senken.

Nach Angaben des BSW-Solar werden aktuell rund 85 Prozent der in Deutschland installierten Batteriespeicherkapazität – etwa 25 GWh – vorwiegend zur Eigenversorgung genutzt. Die wirtschaftliche Integration dieser Speicher ins Stromsystem gilt als zentraler Baustein für die nächste Ausbaustufe der Energiewende.

Ziel: 100 GWh bis 2030

Langfristig strebt der Branchenverband ein gesetzlich verankertes Ausbauziel von 100 GWh Speicherkapazität bis 2030 an. Um dieses Ziel zu erreichen, sei insbesondere der Anschluss großer Batteriespeicher an das Netz weiter zu vereinfachen, so der Verband.

„Die Neuregelungen werden helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen und ihre gewaltigen Potenziale als Effizienzbooster der Energiewende künftig noch besser zu heben“, fasst Körnig zusammen.A

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zuletzt editiert am 12. November 2025