Building-Information-Modeling-Rechtssicherheit
Die neue deutsche Regierung baut auf digitales Bauen (Foto: julos/istockphoto)

Projekte 2018-03-19T00:00:00Z So lässt sich BIM rechtssicher umsetzen

Die Politik will die digitale Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) fördern. Wer BIM rechtssicher anwenden möchte, muss einige Punkte beachten.

Der 177-seitige Koalitionsvertrag der SPD, CDU und CSU erwähnt Building Information Modeling (BIM) an zwei Stellen. Danach soll die Digitalisierung in der gesamten Wertschöpfungskette Bau weiter vorangetrieben werden und insoweit auch die BIM-Methodik für alle Planungs- und Baudisziplinen weiterentwickelt werden. Zudem soll Building Information Modeling bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten angewendet und bei Baumaßnahmen des Bundes verstärkt eingesetzt werden.

Im vorangegangenen Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 war das Thema BIM oder die Digitalisierung der Bau- und Immobilienbranche noch an keiner Stelle erwähnt. Diesmal wird die Digitalisierung ausdrücklich auf die gesamte Wertschöpfungskette und auf alle Planungs- und Baudisziplinen fokussiert. Der Einsatz von Building Information Modeling ist in einigen Disziplinen bereits sehr weit fortgeschritten, zum Beispiel bei der Planung der Statik. In anderen Bereichen besteht noch Ausbaupotenzial. Dies gilt insbesondere auch für die Betriebsphase eines Gebäudes, in der sich die größten Kosten- und Effizienzgewinne generieren lassen.

Bund ist bei Building Information Modeling zurückhaltend
Anderseits fallen die inhaltlich durchaus zurückhaltend gewählten Formulierungen auf. Insbesondere geht die zukünftige Bundesregierung nicht so weit, sich auf eine konkrete, zumindest partiell ausgestaltete BIM-Pflicht festzulegen. Im Gegensatz dazu hat sich die Landesregierung aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen im Koalitionsvertrag vom 26. Juni 2017 darauf verpflichtet, dass der Einsatz von Building Information Modeling bei öffentlichen Bauten ab dem Jahr 2020 verbindlich vorgeschrieben wird. Auch im Ausland, zum Beispiel in England, ist der Einsatz von BIM bei öffentlichen Bauvorhaben größtenteils Pflicht.

Zudem gehen die Ankündigungen teilweise nicht über die bisherigen Initiativen der Bundesministerien hinaus. So wurde beispielsweise im Stufenplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 15. Dezember 2015 angekündigt, ab dem Jahr 2020 Building Information Modeling bei Infrastrukturprojekten des BMVI einzusetzen. Nach dem Runderlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 16. Januar 2017 sind zudem die Bauverwaltungen verpflichtet, bei Bundeshochbauten zu prüfen, ob sich das Projekt zum Einsatz von BIM eignet.

Insgesamt dürften aber aufgrund der klaren Zielsetzung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Branchen weitere deutliche Impulse für BIM zu erwarten sein. Die größten Effekte könnten sich aber aus einer Änderung der Ressortverteilung ergeben: Die Zuständigkeit für den Hochbau geht vom bislang SPD-geführten BMUB auf das CSU-geführte Bundesministerium für Inneres (BMI) über. Das BMVI bleibt unionsgeführt. Auch die zukünftige „Digitalisierungsministerin“ wird von der CSU gestellt. Damit werden für die Digitalisierung der Bau- und Immobilienbranche wichtige Institutionen parteipolitisch unter einem Dach vereint. Es ist ein offenes Geheimnis, dass BMUB und BMVI aufgrund parteipolitisch unterschiedlicher Führungen hier in der Vergangenheit nicht immer eins waren.

(Vertrags-)rechtliche Implikationen von Building Information Modeling
Mit Blick auf die zunehmende öffentliche Förderung wird sich der gesamte Planungs- und Immobilienmarkt mit BIM auseinandersetzen müssen. Damit rückt auch die Frage der rechtssicheren Umsetzung von BIM für die Beteiligten ins Zentrum. Building Information Modeling erfordert eine erheblich stärkere Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Projektbeteiligten, kann eine frühere Einbindung der Baubeteiligten begünstigen und führt zu Leistungsverschiebungen in der Projektabwicklung. Derzeit wird daher das Modell verfolgt, in dem klassische Planer-, Bau- und Betreiberverträge um BIM-spezifische Anhänge ergänzt werden.

Durch ein solches System vernetzter Einzelverträge werden die rechtlichen, IT-technischen und prozessorganisatorischen BIM-Anforderungen für alle Beteiligten verbindlich. Entscheidend ist es, den Umfang der integrativen Planungs- und Bauleistungen vertraglich genau festzulegen. Es muss zum Beispiel geklärt werden, welcher Beteiligte, welche Daten des BIM-Modells, in welcher Detaillierungstiefe (Level of Detail (LoD)) und zu welchem Zeitpunkt schuldet. Ferner müssen Vergütungsfragen bei BIM-spezifischen Leistungen geklärt werden.

Es zeigt sich zudem, dass neben haftungsrechtlichen Aspekten vor allem urheberrechtliche Fragen, die Zuweisung von Nutzungs- und Datenhoheitsrechten sowie der Datenschutz – sehr viel mehr als bisher – relevant werden, da digitale Daten einfacher zirkulieren können. Zudem weisen BIM-Daten eine viel höhere Informationsdichte als bisherige CAD-Daten auf – auch über sensible Information zu Baustoffen, Zeit- und Kostenplänen.

Es ist also zu erwarten, dass in der neuen Legislaturperiode weitere Maßnahmen zur Implementierung von Building Information Modeling im Markt ergriffen werden. Am deutschen Vertragsrecht wird die Etablierung von BIM jedenfalls nicht scheitern. Sämtliche Fragen lassen sich durch eine hinreichende Vertragsgestaltung interessensgerecht lösen.

Tino Beuthan ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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