
2024-06-12T11:20:14.556Z Unerwartete Mehrausgaben
Die aktuellen grunderwerbsteuerlichen Regelungen für Share Deals bergen das Risiko, dass die Steuer doppelt bezahlt werden muss. Von Irmelin Ehrig
Über Share Deals konnte in der Vergangenheit der Anfall von Grunderwerbsteuer verhindert oder reduziert werden. Bei grundbesitzenden Kapitalgesellschaften wurde die Vermeidung von Grunderwerbsteuer allerdings dadurch erkauft, dass stets ein Co-Investor erforderlich war. Der Gesetzgeber verschärfte die Vorgaben im Laufe der Jahre mit der Folge, dass seit dem 1. Juli 2021 nur noch maximal 89,9 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand eines Investors vereinigt werden dürfen. Zudem wurden die Vorschriften dahingehend verändert, dass ein Co-Investor die restlichen Anteile nicht mehr miterwerben konnte. Stattdessen müssen seither nun 10,1 Prozent von einem Verkäufer zurückbehalten und für mindestens weitere zehn Jahre behalten werden. Share Deals wurden damit aus Grunderwerbsteuersicht unattraktiver.
„Seit 2021 sehen wir einen starken Rückgang bei Share Deals und eine Zunahme der Asset Deals“, berichtet Stephanie Keßner, Spezialistin für Immobilienbesteuerung und Partner bei KPMG. „Die wirtschaftlichen Nachteile...
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