
2025-07-24T06:07:03.912Z Text statt Schrift
Was die Reform des Schriftformerfordernisses für das Gewerberaummietrecht bedeutet, erläutert Johanna Hofmann, Rechtsanwältin und Partnerin bei Ebner Stolz, in ihrem Expertenbeitrag.
Mit der Reform des Schriftformerfordernisses im Gewerberaummietrecht, die durch das sogenannte „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ („BEG IV“) am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sind weitreichende Diskussionen entfacht worden. Ziel der umfassenden gesetzlichen Änderungen ist es, Bürokratie abzubauen, die Digitalisierung zu fördern und den Aufwand bei langfristigen Vertragsabschlüssen, etwa im Bereich der gewerblichen Vermietung, deutlich zu reduzieren.
Ob sich die Reform im Praxistest bewähren wird, ist unter Rechtsexperten und Praxisakteuren nach der ersten „Bewährungsphase“ noch nicht eindeutig. Während die Chancen für den digitalen Wandel und Erleichterungen in der Vertragsausgestaltung und Vertragsdokumentation hervorgehoben werden, gibt es Bedenken wegen rechtlicher Unsicherheiten...
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