Seit Januar 2026 gilt die neue Prüfpflicht für Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden. Sie soll die Energieeffizienz langfristig sichern.
Seit Januar 2026 müssen Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden regelmäßig geprüft werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle soll sicherstellen, dass die Anlagen effizient arbeiten und keine unnötigen Stromverbräuche verursachen. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin, gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
Die Prüfpflicht betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten in Betrieb genommen wurden. Auch Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohnungen fallen unter die Regelung. Ausgenommen sind hingegen Brauchwasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen sowie Anlagen mit Fernüberwachung.
Gesetzliche Grundlage und Prüfturnus
Rechtsgrundlage ist § 60a des Gebäudeenergiegesetzes. Die erste Prüfung muss nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme erfolgen. Danach sind Wiederholungsprüfungen alle fünf Jahre vorgeschrieben. Fachpersonen prüfen unter anderem die Regelparameter, die Jahresarbeitszahl, den hydraulischen Abgleich sowie die elektrischen Anschlüsse und den Kältemittelfüllstand. Festgestellter Optimierungsbedarf ist innerhalb eines Jahres umzusetzen.
Zur Durchführung berechtigt sind qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation – etwa aus dem Schornsteinfegerhandwerk, dem Heizungs- und Kälteanlagenbau oder der Energieberatung.
Die Einführung der Prüfpflicht fällt in eine Phase steigender Wärmepumpen-Nachfrage. Von Januar bis Oktober 2025 wurden in Deutschland laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) rund 255.000 Geräte verkauft – mehr als Gas- und Ölheizungen zusammen. Besonders in Neubauten sind Wärmepumpen inzwischen Standard. Doch auch im Bestand, etwa beim Ersatz veralteter Gaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern, steigt das Interesse.
