Mehrere Einkaufstaschen, die in einem Raum mit neonfarbenen Lichtern aufgehängt sind.
Grünen Strom für ein Gebäude muss man nicht unbedingt selbst produzieren, man kann ihn auch einkaufen. Dr. Johannes Joepgen und Dr. Christoph Germer von RSM Ebner Stolz zeigen in ihrem Expertenbeitrag juristische Fallstricke auf. (Quelle: iStockphoto)

2025-03-31T11:23:36.599Z PPA: Einkaufen statt selbst produzieren

Power Purchase Agreements sind eine Alternative zur Investition in eigene Anlagen, die grüne Energie erzeugen. Wo liegen juristische Fallstricke? Von Dr. Johannes Joepgen und Dr. Christoph Germer

Nachhaltigkeit und insbesondere der Bezug von grünem Strom als ein Mittel der Nachhaltigkeit stehen im Fokus von Investoren und Eigentümern großer Immobilienportfolios. Power Purchase Agreements (PPAs) können dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und den ESG-Score zu verbessern. Es folgt ein Überblick über die verfügbaren Marktinstrumente, die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Vorgaben sowie die rechtlichen Besonderheiten der verschiedenen PPA-Modelle.

Als naheliegender Ansatz für den Bezug von grünem Strom kommt zunächst die Errichtung eigener Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) in Betracht. Oftmals scheitert eine solche Direktinvestition aber an den örtlichen Gegebenheiten oder an einer fehlenden Wirtschaftlichkeit der Finanzierung. In solchen Fällen stellt eine nachhaltige Strombeschaffung durch Bezug grünen Stroms von dritter Seite unter einem PPA eine überlegenswerte Alternative dar...

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zuletzt editiert am 31. März 2025