News 2017-04-19T00:00:00Z Offenburg: Rée Carré wird wie geplant gebaut

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan des geplanten Einkaufsquartiers abgewiesen. Damit ist für die OFB der Weg für den Bau des "Rée-Carré" frei.

Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Gültigkeit des Bebauungsplans "Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil" in Offenburg festgestellt und die im Mai 2015 eingereichte Normenkontrollklage abgewiesen. Am 04. April 2017 hatte die mündliche Anhörung hierzu stattgefunden. Die Antragsteller hofften, das Projekt unter anderem aufgrund von angeblich fehlerhaft ermittelten Verkehrsströmen, unzulässiger Verkaufsflächenbegrenzungen und wegen Befangenheit der Oberbürgermeisterin Offenburgs, Edith Schreiner, stoppen zu können. Das Gericht folgte keinem der Anträge, die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Der Bebauungsplan in der Offenburger Innenstadt weist neben einem Gewerbegebiet ein Sondergebiet "SO Einkaufsquartier" mit einer Gesamtverkaufsfläche von 12.000 Quadratmetern und Verkaufsflächenobergrenzen für unterschiedliche Sortimentsgruppen aus. Im Rahmen der Projektentwicklung Rée Carré entsteht hier bis zum ersten Halbjahr 2019 ein Handelsquartier mit einem Mix aus Einzelhandel, Gastronomie und rund 20 Mietwohnungen.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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