
2024-05-17T09:33:06.255Z Insolvenzrecht: StaRUG bietet neue Möglichkeiten und Vorteile
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht ein neues Sanierungswerkzeug zur Verfügung, das sich insbesondere bei Projektentwicklern und Immobilienprojektgesellschaften eignet. Ein Expertenbeitrag von Dr. Florian Harig.
Die Zeiten sind gerade nicht leicht für Projekt- und Immobilienentwickler in Deutschland. Galoppierende Zinsen, steigende Finanzierungskosten und explodierende Baupreise haben zahlreiche Investitionsvorhaben bis ins Mark erschüttert. Auf die starken Veränderungen im Umfeld der Kalkulationen – und das innerhalb kürzester Zeit – war eine Reaktion teilweise kaum möglich.
Fehlt eine ausreichende Eigenkapitaldecke, kommt es zum Restrukturierungsbedarf. Hierbei müssen die wesentlichen Beteiligten eines Immobilienprojektes – Gesellschafter und Fremdkapitalgeber sowie möglicherweise auch Mezzaninekapital-Investoren und Anleihegläubiger – einen gemeinsamen Weg aus der Krise finden. Sinnvoll ist dabei, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, denn die klassischen „Vorteile“ eines solchen Verfahrens kommen bei Immobilien regelmäßig nicht zum Tragen. Dazu gehört unter anderem, dass durch das Insolvenzgeld drei Monate keine Gehaltskosten für die Firma anfallen und die Gesellschaft unvorteilhafter Dauerschuldverhältnisse sowie Pensionsverpflichtungen erledigen kann.
Neues Gesetz bietet Möglichkeiten und Vorteile
Wenn ein Immobilienprojekt restrukturiert wird, dann geht es nahezu ausschließlich um Eigen- und Fremdkapital, in einigen Fällen in Form von Anleihen und Schuldscheinendarlehen. Kurz gesagt: Es geht nur um Finanzverbindlichkeiten. Für solche Fälle gibt es als neuestes Werkzeug in der Sanierung das sogenannte StaRUG. Hinter dem Buchstabenkürzel verbirgt sich das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz)“. Es gilt seit 2021 mit der klaren Zielsetzung, dass es um eine – gerichtlich begleitete – Restrukturierung von Finanzierungen geht. Durch bestimmte Maßnahmen soll ein klassisches Insolvenzverfahren mit all seinen Effekten vermieden werden. Es muss auch keine Veröffentlichung erfolgen – die Sanierung kann also diskret „im Stillen“ durchgeführt werden...
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