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Karlsruher Richter haben den Berliner-Mietendeckel am 15. April gestoppt. (Bild: Luke van Zyl/Unsplash)

Standorte & Märkte 2021-04-16T00:00:00Z Mietendeckel gekippt: Erleichterung macht sich breit

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist. Hier lesen Sie Stimmen zum Urteil und was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: „Nun ist Rechtsklarheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen geschaffen worden“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel . Gleichzeitig betont er aber auch die soziale Verantwortung der Vermieter: „Bei jetzt fällig werdenden Mietnachzahlungen appellieren wir an alle Marktteilnehmer, sozial verantwortlich zu handeln“, so Ibel in Berlin.

Jürgen Michael Schick , Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD , pflichtet dem bei: „Mieter und Vermieter müssen sich zeitnah zusammensetzen und die Nachzahlung offener Mieten gemeinsam regeln. Dass der Mietendeckel keinen Bestand haben würde, war den meisten Menschen von Vornherein klar. Dennoch treffen die Mietnachzahlungen manche Leute mitten in der Corona-Pandemie. Wir brauchen daher individuelle und sozial verträgliche Lösungen.“

Heimstaden nahm bereits Stellung zu möglichen Mietnachforderungen: "Wir können allen unseren Mieterinnen und Mietern versichern, dass sie keine Aufforderungen auf Rückzahlung der Miete erhalten werden. Die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen und gibt für die Zukunft mehr Rechtssicherheit. Wir erwarten, dass sich der Berliner Wohnungsmarkt ohne den ‚Mietendeckel‘ positiv entwickeln wird und freuen uns darauf, einen langfristigen und positiven Beitrag dazu zu leisten", so CEO Patrik Hall .

Jens Tolckmitt , Hauptgeschäftsführer des Verband deutscher Pfandbriefbanken VDP , kommentiert: „Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt.“ Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

„Die Entscheidung ist überzeugend und entspricht unserer Einschätzung“, erläutert Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schultz , Partner bei Müller Radack Schultz . „Das Land Berlin ist gesetzgeberisch tätig geworden, obwohl der Bund die einschlägigen Rechtsfragen der zulässigen Miethöhe in den zurückliegenden fünf Jahren mehrfach einer Regelung zugeführt hat. Das ist klar unzulässig und vom Bundesverfassungsgericht auch ohne jeden Zweifel ausgesprochen worden. Die Entscheidung ist bereits deswegen uneingeschränkt zu begrüßen, weil sie eine Zersplitterung des Mietrechts in Deutschland verhindert.“

Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

  • Nachzahlungspflichten des Mieters : Da der Mietendeckel von Anfang an unwirksam ist, sind die Vorschriften des BGB in Kraft geblieben. Soweit der Vermieter die Miete zum 1. März 2020 auf die Stichtagsmiete zum 18.6.2019 beziehungsweise zum 1. Dezember 2020 (oder zum 23.11.2020) auf die Kappungsgrenze abgesenkt hat, muss der Mieter die Miete nachzahlen. Eine besondere Frist sieht das Gesetz hierfür nicht vor. Vermieter sollten jedoch auf die Situation der Mieter Rücksicht nehmen und ihre Mieter darüber informieren, dass sie zum nächsten Fälligkeitstermin wieder die vertraglich vereinbarte Miete zahlen müssen, und ihnen den Betrag nennen, den sie nachzahlen müssen Im Zweifel sollten großzügige Fristen eingeräumt werden. In besonderen Härtefällen sollten Mieter und Vermieter einvernehmlich individuelle Lösungen finden. Ziel muss es sein, Kündigungen des Mietvertrages wegen Zahlungsverzugs zu vermeiden.

  • Neuvertragsmieten : Soweit Vermieter bei einer Wiedervermietung neben der nach dem Mietendeckel zulässigen Miete noch die nach dem BGB zulässige Miete vereinbart haben, gilt rückwirkend ab Vertragsschluss die sogenannte BGB-Miete, die von den Mietervertretern als „Schattenmiete“ verunglimpft wurde. Die Differenz müssen die Mieter nachzahlen.

  • Mieterhöhungen : Zwischenzeitlich erfolgte Mieterhöhungen werden mit dem Urteil wirksam. Im Mietvertrag vereinbarten Staffelmieten werden wieder aktiviert und gelten rückwirkend.
    Soweit Vermieter von ihren Mietern die Zustimmung zu einer Anhebung der Miete nach § 558 BGB verlangt haben und die Klage noch bei dem Zivilgericht anhängig ist, muss das Gericht darüber jetzt nach den Vorschriften des BGB entscheiden.

  • Bußgeldverfahren gegen Vermieter : Sofern ein Vermieter gegen die Regelungen des Mietendeckels verstoßen hat, sind entsprechende Bußgeldverfahren sofort einzustellen. Wurde bereits ein Bußgeld bezahlt, sollte dies mit dem Hinweis, dass das Gesetz zu keinem Zeitpunkt gültig war und niemals Rechtskraft erlangt hat, zurückverlangt werden.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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