Ab August 2018 besteht Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler. Im Interview sagt Guido Nabben, Sprecher von German Property Partners, wie er das findet und wo er besonderen Weiterbildungsbedarf sieht.
Herr Nabben, halten Sie die Einführung der Weiterbildungspflicht für Makler für überflüssig oder geht sie sogar nicht weit genug?
Guido Nabben: Die Weiterbildungspflicht ist in jedem Fall richtig. Zumal 20 Stunden Weiterbildung verteilt auf drei Jahre nicht zu viel verlangt sind, auch und gerade im Vergleich zu anderen Berufsständen, die gesetzlich geregelte Aus- und Fortbildungs- maßnahmen absolvieren müssen. Durch entspre-chende Zertifizierungen und Sachkunde- nachweise können Auftraggeber besser einschätzen, ob es sich um einen seriösen und qualifizierten Makler handelt. Abzuwägen ist allerdings, auf welche Bereiche entsprechende verpflichtende Fortbildungen abzielen sollen und ob gesetzliche Vorgaben allein ausreichen. Denn ob ein Immobilienmakler im Sinne seines Kunden erfolgreich arbeitet, hängt maßgeblich von seiner Erfahrung und seinen Kontakten ab. Und die lassen sich nicht in Schulungen oder Kursen vermitteln.
Haben Sie in der Vergangenheit tatsächlich bemerkt, dass es Kollegen an Sachkunde in bestimmten Bereichen fehlt?
Guido Nabben: Ja, leider viel zu häufig. „Schwarze Schafe“ wie die sogenannten Nachweismakler sorgen dafür, dass das Maklerwesen in der allgemeinen Öffentlichkeit eher negativ gesehen wird. Leider muss ich zugeben, dass dies teilweise auch gerechtfertigt ist. Maßnahmen wie die Weiterbildungspflicht können dem vielleicht entgegenwirken – daher befürworten wir, dass sie eingeführt wird.
In welchen Bereichen sehen Sie aus Ihrer Erfahrung heraus Weiterbildungsbedarf bei Maklern?
Guido Nabben: Gerade rechtliche Weiterbildungsmaßnahmen sind wichtig. Nicht nur, um den eigenen Provisionsanspruch ordnungsgemäß zu sichern, sondern auch, weil sie helfen, bau- und steuerrechtliche Sachverhalte bei Immobilienthemen besser beurteilen und unsere Kunden entsprechend beraten zu können.
Nutzen Sie selbst und Ihre Mitarbeiter bisher schon Weiterbildungsangebot?
Guido Nabben: Um unserem eigenen Anspruch als immobilienwirtschaftlicher Berater gerecht zu werden, bieten wir unseren Mitarbeitern auch ohne die gesetzliche Fortbildungspflicht regelmäßig Teamschulungen mit Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern an. Hier können sie ihre rechtlichen Kenntnisse zu Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen erweitern. Außerdem führen wir Coachings durch, um Kommunikations- und Teamfähigkeiten zu trainieren.
In der gibt Sun Jensch, IVD Bundesgeschäftsführerin, einen Überblick über das Ende Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentliche Gesetz zur Berufszulassungsregelung.
