Neues Papier erläutert rechtliche Aspekte bei seriellen Sanierungen für öffentliche Auftraggeber.
Die serielle Sanierung wird zunehmend als Methode zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert. Für öffentliche Auftraggeber und kommunale Wohnungsunternehmen stellt sich dabei häufig die Frage, wie die Anforderungen des Vergaberechts erfüllt werden können.
Ein Praxisleitfaden des Generalübernehmers ecoworks in Zusammenarbeit mit der Kanzlei CBH Rechtsanwälte befasst sich mit diesem Thema. Er zeigt, welche Möglichkeiten das Vergaberecht bietet und wie der Prozess rechtssicher gestaltet werden kann. Verfasst wurde er von Prof. Dr. Stefan Hertwig, Fachanwalt für Vergaberecht bei CBH, sowie Fachleuten von ecoworks.
Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:
- Ist ein Austausch mit Anbietern vor der Ausschreibung zulässig?
- Welche Schritte sind für die Ausschreibung einer seriellen Sanierung notwendig?
- Unter welchen Bedingungen ist eine Aufteilung in Lose entbehrlich?
„Die serielle Sanierung ist ein starker Hebel für mehr Effizienz und Klimaschutz im öffentlichen Gebäudebestand“, erklärt Emanuel Heisenberg, Gründer und CEO von ecoworks. „Mit diesem Leitfaden wollen wir den Vergabestellen die Sorge vor rechtlichen Fallstricken nehmen und die praktischen Spielräume aufzeigen, die das geltende Recht für mutige Innovationen bietet.“
Prof. Dr. Hertwig ergänzt: „Viele der häufig genannten Problemfelder sind bei genauer Betrachtung kein Grund, von einer seriellen Sanierung abzusehen.“
Die serielle Sanierung basiert auf digitaler Planung mittels 3D-Scans sowie der Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen. Ein großer Teil der Bauarbeiten wird dabei in Produktionsstätten verlagert. Dies kann Bauzeiten verkürzen, Planbarkeit verbessern und sich insbesondere für Gebäude aus den 1950er bis 1980er Jahren eignen.
Der Leitfaden versteht sich als Unterstützung für öffentliche Auftraggeber, die ihre Bestände unter Beachtung der Klimaschutzziele modernisieren wollen. Er ist kostenlos über www.ecoworks.tech/vergabeleitfaden erhältlich.