
2024-01-16T11:19:35.417Z Bauprojekte à la Matrix
Künstliche Intelligenz erfindet die Baurechtschaffung in Deutschland neu. Von Kerstin von Staa, Rechtsanwältin und Partnerin bei GSK Stockmann
Wer sich regelmäßig mit Baurechtschaffung beschäftigt, der weiß nur zu gut, dass bereits der Schritt in die Digitalisierung – ganz ab von künstlicher Intelligenz – ein großer ist: Zwar gibt es bereits seit 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund und Länder verpflichtet hat, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Zu oft zeigt aber die Praxis, dass die Kapazitäten (technisch, personell, finanziell) hierfür noch gar nicht ausreichen. Am Ende bedeutet Digitalisierung nicht mehr, als ein Formular herunterzuladen, um es anschließend auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post zu versenden.
Sicherlich ist es da erfreulich, wenn zum Beispiel das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Juni vergangenen Jahres vermelden konnte, dass nun mehr als zwei Drittel der bayerischen Bauaufsichtsbehörden Bauanträge auch digital annehmen – und nicht wie in NRW, wo die Anzahl der digitalen Bauaufsichtsbehörden noch im einstelligen Prozentbereich liegt. Selbst wenn der Antrag digital an die Behörde geht, heißt dies noch lange nicht, dass es dann auch schneller geht mit der Baurechtschaffung, denn auf den „Faktor Mensch“ kommt es am Ende stets (noch) an.
Mit anderen Worten: Digitalisierung bedeutet gerade in der Baurechtschaffung viel zu oft noch „elektronische Prozessoptimierung“. Natürlich sind...
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