Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Grundsteuer stößt auf Kritik. Ein Verband fordert Nachbesserungen und hofft auf das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Klagen gegen die Grundsteuer im Bundesmodell abgewiesen. Das höchstrichterliche Urteil stellt fest, dass die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuerreform rechtens ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Der BFH hält die Bewertung von Immobilien nach Bodenwert und fiktiven Nettokaltmieten für verfassungskonform und toleriert pauschale Methoden des Bewertungsgesetzes.
Das Urteil enttäuscht insbesondere den Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Präsident Jochen Brückmann kommentiert: „Das Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist enttäuschend. Wir bedauern, dass das höchste deutsche Finanzgericht die typisierenden und pauschalierenden Regelungen des Bewertungsgesetzes mit den angesetzten Nettokaltmieten in seinem Urteil für verfassungskonform hält und diese Grundstücksbewertung toleriert. Der VDGN hält seine Kritik aufrecht, dass die neue Grundsteuer im Bundesmodell zu sehr auf Pauschalierungen basiert und die Bodenrichtwerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstücken nur unzureichend abbilden."
Das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuerreform kommt in elf von 16 Bundesländern zur Anwendung und basiert auf einer Kombination aus Bodenrichtwerten und fiktiven Mieteinnahmen. Kritiker bemängeln dabei die ungenaue Datengrundlage, die ihrer Meinung nach Ungerechtigkeiten und Verzerrungen nach sich zieht. Nach Einschätzung der Kläger sind die angewandten Methoden verfassungswidrig.
In den vorliegenden Fällen hatten Immobilienbesitzer aus Berlin, Köln und Sachsen geklagt, zunächst ohne Erfolg in der ersten Instanz. Nun soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde über die Rechtmäßigkeit des Modells entscheiden. Der VDGN rät seinen Mitgliedern, etwaige Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide aufrechtzuerhalten, bis hierüber endgültig entschieden wird.
Der Bundesfinanzhof verteidigt die Regelungen mit Praktikabilitäts-Erwägungen der Finanzämter: Diese müssen die Grundstücksbewertung für insgesamt rund 36 Millionen Immobilien umsetzen, was generalisierende und pauschale Ansätze erforderlich macht. Eigentümer tragen letztlich die Steuerlast, wenngleich Vermieter die Kosten auch häufig auf ihre Mieter umlegen.
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