
2026-05-22T07:04:11.627Z Kommentar: Vergesellschaftung schafft keine Wohnungen
Willkie-Partnerin Cornelia Thaler warnt in ihrem Meinungsbeitrag vor den Folgen der Berliner Vergesellschaftungspläne für Wohnungsbau und Finanzierung.
Die Berliner Überlegungen zur Vergesellschaftung sind nicht nur verfassungswidrig, sie verschärfen die eskalierende Wohnungsnot, verhindern Investitionen und Bankfinanzierungen und ignorieren das Offensichtliche: Es muss neuer Wohnraum geschaffen werden.
Gemäß dem seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1949 nicht verwendeten Art. 15 des deutschen Grundgesetzes können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Die Vergesellschaftung darf jedoch nur unter gleichzeitiger Leistung einer Entschädigung „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ erfolgen.
2021 stimmten 59,1 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für eine Vergesellschaftung auf Basis des Vorschlags der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ unter erstmaliger Anwendung des Art. 15 Grundgesetz. Nun soll der Volksentscheid...
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