News 2021-05-14T00:00:00Z Klimaschutzgesetz ist "Investitionskiller"

Die Wohnungsbranche kritisiert das Klimaschutzgesetz. Die Verbände GdW und der VNW prangern die zusätzlichen Kosten für Vermieter an.

Das Bundeskabinett hat das Klimaschutzgesetz beschlossen und sich mit einem zusätzlichen Klimapakt unter anderem darauf geeinigt, eine 50:50-Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern einzuführen.

„Eine pauschale Kostenaufteilung beim CO2-Preis ist keine faire oder intelligente Lösung. Es ist ein Investitionshemmnis erster Güte. Ausgerechnet die sozial verantwortlichen Vermieter werden bestraft, die bislang mit geringen Mieten gewirtschaftet haben. Denn die finanzielle Belastung mit 50 Prozent der in Gebäuden verursachten CO2-Emissionen entzieht den nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen unmittelbar die finanziellen Mittel, die sie für weitere Klimaschutzmaßnahmen benötigen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Wir als sozial verantwortliche Wohnungswirtschaft waren immer diejenigen, die dafür plädiert haben, die Mieter mit den Kosten des CO2-Preises nicht alleine da stehen zu lassen. Der heutige Beschluss ist damit ein Schlag ins Gesicht der Vermieter, die sich sozial und für den Klimaschutz engagieren“, sagt der GdW-Präsident. Denn nach der beschlossenen Regelung müssten Gebäudeeigentümer, die bereits viel Geld in die energetische Sanierung ihrer Wohngebäude investiert haben, prozentual genau so viel für die CO2-Emissionen zahlen, wie Vermieter, die untätig waren. Dabei macht gerade in sanierten Gebäuden der individuelle Energieverbrauch der Bewohner beispielsweise durch Warmwasser den allergrößten Teil des CO2-Ausstoßes aus.

Die Wohnungswirtschaft wertet den Beschluss als Anreiz- und Investitionskiller für weitere Klimaschutzmaßnahmen. Die Regelung bestraft in ganz besonders hohem Maße die sozial agierenden Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland sowie strukturschwächeren Regionen in Westdeutschland. Ihre Wohnungen sind durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen seit der Deutschen Einheit auf einem energetisch besonders guten Niveau und dennoch müssen die dortigen Wohnungsunternehmen nun die Hälfte der CO2-Kosten schultern. Dabei haben sie aufgrund der Marktsituation vor Ort keine Möglichkeiten, die Miete entsprechend anzupassen.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), stößt ins gleiche Horn:„Fünf Milliarden Euro haben unsere Wohnungsunternehmen in den vergangenen zehn Jahren in die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände investiert. Die Sanierungsarbeiten werden in den kommenden Jahren weitergehen. Klimaneutralität für Wohnungen wird allerdings nur mit noch viel höherem finanziellen Aufwand umgesetzt werden können, weil die energetische Sanierung eine der teuersten Maßnahmen beim Klimaschutz ist."

Den Wohnungsunternehmen jetzt zusätzlich Kosten aus der CO2-Abgabe aufzubürden, entziehe den Unternehmen Finanzmittel, die eigentlich dringend für Investitionen in Klimaschutz notwendig sind. Breitner schlägt vor: "Besser wäre es, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten für die CO2-Abgabe nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet. In unsanierten Wohngebäuden müssten dann der Vermieter einen Teil der Kosten für die CO2-Abgabe übernehmen. In sanierten Gebäuden hingegen müssen die Mieter die gesamte CO2-Abgabe übernehmen, denn dort ist ihr Heizverhalten entscheidend. Gebäudeeigentümer brauchen zudem einen langfristig geltenden Rechtsanspruch auf Förderung für Klimaschutzmaßnahmen. Nur so kann den Mieterinnen und Mietern eine annähernd warmmietenneutrale energetische Sanierung garantiert werden."

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
Newsletter