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Kein Bedarf für neues Vorkaufsrecht
Bedarf und Zielsetzung einer Reaktivierung des Vorkaufsrechts sind fragwürdig, meint Rechtsanwalt Uwe Bottermann von der Kanzlei Bottermann Khorrami.
Ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum gemeindlichen Vorkaufsrecht (BVerwG 4 C 1.20) erhöht die SPD in der Ampelkoalition den Druck auf die FDP, einer Neuregelung im Baugesetzbuch (BauGB) und der Schaffung eines anlasslosen gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Milieuschutzgebieten zuzustimmen. Ziel sei es, die bisherige Verwaltungspraxis der Gemeinden zur Ausübung ihrer Vorkaufrechte in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen.
Gemäß eines in Abstimmung befindlichen Referentenentwurfs zum Vorkaufsrechtsänderungsgesetz aus dem Baumministerium geht es dabei vor allem darum, die Käufer von Mietshäusern per Abwendungsvereinbarung zu einer Unterlassung von Umwandlungen in Wohneigentum für einen Zeitraum von 20 Jahren zu verpflichten. Der Bedarf für diese Änderung ist aber fraglich, sagt Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner bei der auf Wirtschafts- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Bottermann Khorrami.
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