Zwei Erdhörnchen stehen auf einem Felsen, das linke Erdhörnchen flüstert dem rechten etwas ins Ohr.
Wer Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards meldet, soll durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt werden. Hanna Ritter, Senior Director ESG bei Reicon Consulting, beleuchtet in ihrem Expertenbeitrag das „HinSchG“ im Detail – denn bei vielen Unternehmen ist das Thema noch nicht angekommen. (Quelle: Pixabay)

2024-12-05T07:34:59.679Z Hinweisgeberschutz: Immobilienbranche unter Zugzwang

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist längst in Kraft. Doch viele Immobilienunternehmen kommen den Anforderungen nicht nach – obwohl auch Mittelständler betroffen sind. Von Hanna Ritter

Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937. Sein Ziel: Es soll Menschen schützen, die Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards melden, welche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen den Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutz sowie Korruption oder Betrug. Das Gesetz soll verhindern, dass Hinweisgeber negative Konsequenzen wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing erleiden.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist richtig und wichtig. Das Problem: Bei vielen Unternehmen – insbesondere aus der Immobilienbranche – ist das Thema noch nicht angekommen. Sie haben den Umsetzungsbedarf bislang nicht erkannt und unterschätzen die Risiken. Dabei können bei Nichteinhaltung erhebliche negative Konsequenzen drohen...

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zuletzt editiert am 05. Dezember 2024
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