
2024-12-05T07:34:59.679Z Hinweisgeberschutz: Immobilienbranche unter Zugzwang
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist längst in Kraft. Doch viele Immobilienunternehmen kommen den Anforderungen nicht nach – obwohl auch Mittelständler betroffen sind. Von Hanna Ritter
Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937. Sein Ziel: Es soll Menschen schützen, die Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards melden, welche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen den Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutz sowie Korruption oder Betrug. Das Gesetz soll verhindern, dass Hinweisgeber negative Konsequenzen wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing erleiden.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist richtig und wichtig. Das Problem: Bei vielen Unternehmen – insbesondere aus der Immobilienbranche – ist das Thema noch nicht angekommen. Sie haben den Umsetzungsbedarf bislang nicht erkannt und unterschätzen die Risiken. Dabei können bei Nichteinhaltung erhebliche negative Konsequenzen drohen...
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