Das Amtsgericht Gifhorn eröffnet das Insolvenzverfahren der Helma Eigenheimbau AG und der Helma Wohnungsbau GmbH – Insolvenzverwalter ist Manuel Sack.
Am 1. Juni 2024 hat das Amtsgericht Gifhorn die Insolvenzverfahren der Helma Eigenheimbau AG und der Helma Wohnungsbau GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Manuel Sack von der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt.
Im jetzt eröffneten Verfahren wird der im März gestartete strukturierte, internationale Investorenprozess fortgesetzt. Dazu erklärt der Sanierungsexperte Sack: „Es gibt bereits mehrere Interessenten, die qualifizierte Angebote vorgelegt haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Laufe des Monats Juni Ergebnisse haben werden. Bis dahin werden die Unternehmen in vollem Umfang fortgeführt.“
Das Insolvenzverfahren der ebenfalls zur Gruppe gehörenden Helma Ferienimmobilien GmbH soll voraussichtlich im Juli eröffnet werden. Zudem wurde der Vorstandsvertrag mit Felix J. Krekel vorerst bis Ende Juni verlängert.
