Elektroautos laden am Supermarkt
In Fulda-Kaiserwiesen steht ein Einzelhandelsobjekt der Hahn-Gruppe, das nun mit Ladesäulen für Elektroautos ausgestattet wurde. (Bild: ENBW)

News 2021-03-26T00:00:00Z Hahn Gruppe rüstet auf für Elektroautos

100 Handelsimmobilien der Hahn Gruppe werden mit Ladesäulen für Elektroautos ausgestattet.

Die Hahn Gruppe baut die Ladeinfrastruktur an ihren Immobilien massiv aus. An zunächst bundesweit 100 der von ihr gemanagten Handelsimmobilienstandorte baut das Energieunternehmen ENBW neue High Power Charging (HPC)-Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 300 Kilowatt (kW). Der erste gemeinsame Schnellladestandort in Fulda Kaiserwiesen ist bereits in Betrieb – weitere folgen im Laufe der nächsten drei bis vier Jahre.

Entscheidender Attraktivitätsfaktor für Handelsstandorte der Zukunft

„Die Zahl der E-Autos nimmt aktuell dynamisch zu.“, sagt Thomas Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender der Hahn Gruppe: „Diese Entwicklung ist auch für unsere Handelspartner relevant, mit denen wir in aller Regel langfristige Mietverhältnisse von zehn Jahren und länger unterhalten. Gemeinsam möchten wir die hohe Attraktivität unserer Standorte für Verbraucher*innen langfristig sicherstellen. Hierzu gehört auch eine zukunftsfähige und zuverlässige Schnellladeinfrastruktur vor Ort.“

„Schon im Jahr 2030 könnten in Deutschland zwischen 10 und 14 Millionen E-Fahrzeuge unterwegs sein. Deswegen sind Schnelllademöglichkeiten vor Ort für immer mehr Verbraucher*innen ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl ihres Einkaufsorts“, ergänzt Timo Sillober, Chief Sales and Operations Officer bei der ENBW. „HPC-Ladepunkte auf den eigenen Parkflächen bedeuten im Handel also schon heute einen Wettbewerbsvorteil.“

An den Schnellladestandorten der Hahn Gruppe fließt, wie an allen ENBW Ladepunkten, 100 Prozent Ökostrom. Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos laden dort zu den einheitlichen und transparenten Preisen je Kilowattstunde, die auch flächendeckend an mehr als 150.000 Ladepunkten im gesamten ENBW Hypernetz in sechs europäischen Ländern gelten.

Gesetzgeber schreibt Ladeinfrastruktur vor

Neben dem Kundenwunsch nach Ladeinfrastruktur vor Ort setzt sich auch der Gesetzgeber für den Ausbau der Ladeinfrastruktur ein: Erst kürzlich billigte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz: GEIG). Bis auf wenige Ausnahmen haben Eigentümer von Nichtwohngebäuden bei größeren Renovierungen oder Neubauten für angemessene Lademöglichkeiten vor Ort zu sorgen. Abhängig von verschiedenen Faktoren gibt es nun verpflichtende Regeln zur Ausstattung der Gebäude mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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