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Schwieriges Aufteilen beim Verkauf einer Immobilie: Die Rechtslage bei Share Deals zur Minimierung der Grunderwerbsteuer wurde verschärft. (Bild: a-poselenov/istock)

25. June 2021 Grunderwerbsteuer häufiger fällig

Künftig gelten strengere Regeln bei Share Deals, doch es gibt noch Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Beitrag von Dr. Dirk Koch und Stephan Wachsmuth aus unserem aktuellen Printmagazin.

Grundgedanke der legalen Grunderwerbsteuerminimierung durch Share Deals ist, dass nicht die Immobilien selbst, sondern Gesellschaftsanteile an grundbesitzenden Gesellschaften in einem bestimmten Quantum übertragen werden. Vollumfänglich grunderwerbsteuerfrei möglich ist dies bislang zum Beispiel über einen sogenannten GmbH-Club Deal: Der Verkäufer überträgt 100 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH gleichzeitig an einen „Club“ von Investoren, nämlich 94,9 Prozent an Käufer A und die übrigen 5,1 Prozent an einen (von Käufer A unabhängigen) Käufer B. Derartige Strukturen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer werden künftig deutlich erschwert, denn der Bundestag hat am 21. April 2021 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, und der Bundesrat hat dieser am 7. Mai 2021 zugestimmt...

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zuletzt editiert am 17.08.2021