
2026-06-15T12:17:13.807Z Geteilter Strom, doppelter Nutzen?
Energy Sharing soll der dezentralen Versorgung mit regenerativer Energie weiteren Schwung verleihen. Diese Lösung bietet sich aber nur für bestimmte Fälle an. Von Benedikt Rechner
Eine der mit großer Spannung erwarteten Neuerungen im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Dezember 2025 war die Einführung des sogenannten Energy Sharing. Erklärtes Ziel der europarechtlich fundierten Neuregelung in Paragraf 42c EnWG ist es, erstmalig einen rechtlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von in ein Netz eingespeisten Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), zum Beispiel innerhalb größerer Quartiere, Nachbarschaften oder Stadtvierteln, zu schaffen. Rechtlich war dies auch bisher schon möglich, ging jedoch mit komplexen energiewirtschaftlichen Anforderungen einher. Die Neuregelung soll nun einen vereinfachten Ansatz bieten und als dritte gesetzliche Option neben Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (gGV) der dezentralen Gebäudeversorgung aus EE-Anlagen weiteren Schwung verleihen.
Energy Sharing im Überblick
Erlaubt ist nur die gemeinsame Nutzung von Strom aus EE-Anlagen, das heißt vor allem PV-Anlagen, oder aus reinen Grünstromspeichern. Darüber hinaus sind insbesondere die folgenden Anforderungen einzuhalten...
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