Das Landesgericht Berlin urteilt: Mietpreisbremse verfassungswidrig – Wohnungswirtschaft fordert Ende der Mietpreisbremse. ZIA begrüßt Entscheidung.
Das Landgericht Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig. In seiner gestrigen Urteilsbegründung erklärte das Gericht, die Mietpreisbremse führe zu einer ungleichen Behandlung von Vermietern, was wiederum dem Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" ist. Die Wohnungswirtschaft und der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA begrüßten das Urteil.
„Man kann es drehen und wenden wie man möchte, die Mietpreisbremse bleibt das falsche Mittel, um die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. Mit diesem Instrument wird der Wohnraummangel nur verwaltet, nicht beseitigt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Bezahlbare Mieten entstehen durch Wohnungsneubau in Ballungsregionen, Baukostensenkung und weniger Auflagen durch Bund, Land und Kommunen. Alles andere, wie etwaige Reformversuche, sind Augenwischerei und ein Herumdoktern an Symptomen, ohne jedoch die Ursache wirklich in Angriff zu nehmen. "
ZIA-Präsident Mattner äußerte sich ähnlich: „Die Mietpreisbremse wurde bereits von mehreren Experten als gescheitert angesehen. Diese ist in erster Linie ein Bürokratiemonster für die Vermieter. Der Neubau wird hierdurch in keiner Weise angeregt. Schnellere Baugenehmigungsverfahren, Investitionsanreize und deregulierende Maßnahmen – diese Instrumente helfen dabei, die angespannten Immobilienmärkte in den Griff zu bekommen.“
