
2023-12-01T12:50:46.860Z Fallstricke bei Ladeinfrastruktur-Projekten
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge hat in den vergangenen Jahren bei Immobilienentwicklern, Wohnungsbauunternehmen und Immobilienverwaltungen an Fahrt aufgenommen. Insbesondere im Bereich Gewerbeimmobilien steigt die Nachfrage enorm, denn Mieter fragen verstärkt nach Lösungen, und Immobilienunternehmen müssen nun durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) handeln. Worauf geachtet werden muss, erklärt Florian Bühler von Eliso.
Im Bestand ist die Planung sehr umfangreich. Damit Ladeinfrastruktur überhaupt realisiert werden kann, müssen Bestandsgebäude zunächst auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. In vielen Fällen bedeutet dies einen Umbau der elektrischen Infrastruktur und Energieversorgung, weil die Bestandsgebäude nicht auf den Leistungsbedarf von komplexen Ladesystemen ausgelegt sind.
Dabei gilt es, die aufwendigen Genehmigungsverfahren mit den Netzbetreibern und das GEIG in der Umsetzung zu berücksichtigen. Beispielsweise sind bei Elektrifizierungsraten von über 50 Prozent der Stellplätze laut GEIG hohe Leistungsreserven vorzuhalten, welche oftmals nicht vorhanden sind und erst geschaffen werden müssen. Wichtig ist zudem die Dokumentenbestand vorzuhalten. Fehlen essenzielle Dokumente wie Lagepläne, Stromlaufpläne, Energiebilanzen, Lastgänge und Revisionsunterlagen sind Verzögerungen die Folge....
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