Dreiflügeliges Bürogebäude
Der Ruhrturm in Essen-Huttrop ist der Unternehmenssitz der Fakt AG. (Quelle: Fakt AG)

Unternehmen & Köpfe 11. November 2022 Essener Fakt AG ist insolvent

Der Projektentwickler Fakt hat beim zuständigen Amtsgericht in Essen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Mit Beschluss vom 10. November 2022 hat das Essener Amtsgericht das vorläufige Verfahren angeordnet und den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Partner der bundesweit agierenden Sozietät HWW, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bräuer sei vor Ort und habe mit seinem Team damit begonnen, sich einen Überblick über das Unternehmen und dessen wirtschaftliche Ausgangslage zu verschaffen. Dafür habe er Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufgenommen.

„Wir werden jetzt alle uns zur Verfügung stehenden Optionen überprüfen, um den regional bedeutenden Immobilienentwickler zu sanieren“, so Bräuer. Sein Ziel sei es, die bestmögliche Lösung für die gesamte Unternehmensgruppe, die 45 Beschäftigten sowie die Gläubiger zu finden. Dabei werde er eng mit dem Vorstand der Fakt AG und deren bereits im Unternehmen tätigen Sanierungsteam um Rechtsanwalt Sven Degenhardt von der Aderhold Unternehmensberatung, Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel von KS Rechtsanwälte + Notare aus Essen sowie dem Immobilienteam der Kanzlei Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen zusammenarbeiten.

"Wir arbeiten mit aller Kraft an einer Stabilisierung des Unternehmens"

„Wir haben unmittelbar nach der Beschlussfassung des Gerichts vor Ort mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter gesprochen, geben diesem derzeit einen umfassenden Überblick über die sehr komplexe Situation und arbeiten mit aller Kraft an einer Stabilisierung des Unternehmens“, heißt es aus dem Fakt-Vorstand. Und weiter: „Trotz der aktuell kritischen Lage ist es unser Ziel, gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Sanierungsteam und der Belegschaft, unser Unternehmen zu erhalten, eine Liquidation zu vermeiden und auf Basis unserer bislang erfolgreich angestoßenen Sanierung schnellstmöglich eine Fortführungslösung für die Fakt AG und die Fakt-Gruppe zu finden.“

Die Beschäftigten des Unternehmens, die auf einer Belegschaftsversammlung über das weitere Vorgehen informiert wurden, sollen für die Monate November 2022 bis Januar 2023 Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Eine entsprechende Vorfinanzierung werde kurzfristig in die Wege geleitet. Lohn- und Gehaltsrückstände sollen nicht bestehen.

Bereits vor Antragstellung befand sich die Fakt-Gruppe in einer gruppenweiten Restrukturierung, in der die Umsetzung eines tragfähigen Fortführungskonzeptes erfolgen sollte. Aufgrund der zuletzt drastischen Entwicklungen des Immobilienmarktes in Folge der Ukraine-Krise, der vor allem auch den Immobilieninvestmentmarkt stark betroffen hat, steht der bislang erfolgreich beschrittene Sanierungspfad vor sehr großen Herausforderungen, die insbesondere begonnene Verkaufsprozesse stark verzögert haben. Aus diesem Grund habe der Vorstand wegen unvermeidbarer zeitlicher Verzögerungen und damit einhergehender Insolvenzgefahr beim Amtsgericht Essen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

zuletzt editiert am 11.11.2022