
2025-12-03T12:27:13.341Z EU reduziert ESG-Pflichten mit Folgen für die Branche
Weniger ESG-Pflicht, aber nicht weniger Druck: Was die vereinfachten EU-Vorgaben für Bau-, Projektentwicklungs- und Bestandsunternehmen bedeuten. Von Sabrina Wintrich
Eines ist klar: In diesem Prozess ist wenig wirklich klar. Seit Anfang 2025 durchläuft die europäische Nachhaltigkeitsregulierung eine der politisch angespanntesten und wechselhaftesten Etappen ihrer Entwicklung. Was zunächst als technisches Vereinfachungspaket startete, entwickelte sich zu einem Reformprozess mit ungewöhnlich vielen Richtungswechseln.
Beginnend mit dem vierten Quartal 2025 zeichnete sich zwar eine deutliche Vereinfachung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den Sorgfaltspflichten (CSDDD) ab. Doch das Plenum lehnte den ursprünglich vom Rechtsausschuss (JURI) am 13. Oktober 2025 vorgeschlagenen Verhandlungsauftrag jedoch am 20. und 22. Oktober ab.
Am 13. November 2025 verabschiedete das Europäische Parlament nach erneuter Beratung seine überarbeitete Position in erster Lesung – ein notwendiger Schritt, damit die Trilogverhandlungen beginnen konnten, die schließlich am 18. November 2025 aufgenommen wurden.
CSRD & CSDDD: Weniger Pflicht, mehr Verantwortung
Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Für die stark mittelständisch geprägte Bau- und Immobilienbranche bedeutet das...
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