
2025-12-17T20:27:00Z EU reduziert ESG-Pflichten mit Folgen für die Branche
Weniger ESG-Pflicht, aber nicht weniger Druck: Was die vereinfachten EU-Vorgaben für Bau-, Projektentwicklungs- und Bestandsunternehmen bedeuten. Von Sabrina Wintrich
Eines ist klar: In diesem Prozess ist wenig wirklich klar. Seit Anfang 2025 durchläuft die europäische Nachhaltigkeitsregulierung eine der politisch angespanntesten und wechselhaftesten Etappen ihrer Entwicklung. Bereits im Februar 2025 setzte die EU-Kommission mit dem Omnibus-I-Paket den Startschuss für eine umfassende Überarbeitung der Nachhaltigkeitsregulierung. Was als Vereinfachungsvorschlag begann, entwickelte sich im Laufe des Jahres zu einem politisch hoch umkämpften Reformprozess, der in Teilen zu einer deutlichen Abschwächung nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen geführt hat – mit spürbaren Folgen auf Prioritäten, Ressourcen und personelle Zuständigkeiten in Unternehmen.
Nach dem Scheitern des Verhandlungsmandats im Oktober 2025 und der erneuten Positionierung des Europäischen Parlaments im November wurden die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament aufgenommen. Am 8. Dezember 2025 erzielten Parlament und Rat schließlich eine politische Einigung über die Überarbeitung der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD).
Damit sind die zentralen Leitplanken – insbesondere zu Anwendungsbereich und Schwellenwerten – politisch abgesteckt. Formal abgeschlossen ist das Verfahren jedoch noch nicht: Die endgültige Annahme sowie die Umsetzung in nationales Recht stehen weiterhin aus.
CSRD & CSDDD: Weniger Pflicht, mehr Verantwortung
Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Für die stark mittelständisch geprägte Bau- und Immobilienbranche bedeutet das...
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