Finanzierung 2017-09-19T00:00:00Z Erstmals Insolvenz-Antrag bei Crowdinvesting-Projekt

Jetzt ist es passiert: Zum ersten Mal sind in Deutschland bei einem Immobilien-Crowdinvesting die Projektentwickler in die Insolvenz gerutscht. Betroffen ist eine der bekanntesten Plattformen für die Schwarmfinanzierungen.

Erstmals müssen Anleger bei einem Crowdfunding-Immobilienprojekt um ihr Geld fürchten: Über die Internet-Plattform Zinsland.de liehen sich zwei Projektentwicklungsgesellschaften Geld von Anlegern für den Bau der Mikroapartmenthäuser Luvebelle in Berlin-Tempelhof. Wenige Wochen vor einem geplanten Rückzahlungstermin meldeten sie Insolvenz an. Laut Stiftung Warentest illustriert der Fall, "welch böse Überraschungen beim Crowdfunding drohen können, denn die Finanzierungsstruktur wirkte in der Fundingphase eher risikoarm“, sagt Renate Daum, Finanzexpertin der Stiftung Warentest.

Sieben Prozent Zinsen pro Jahr bot die Conrem-Ingenieure GmbH der Crowd im Jahr 2016 bei Luvebelle, einem Projekt, das aussichtsreich und wegen des hohen Kapitaleinsatzes des Entwicklers als eher wenig riskant erschien. Die vielen offenen Fragen rund um den ersten Insolvenzantrag im Bereich Immobilien-Crowdfunding zeigen laut Stiftung Warentest, dass selbst bei vermeintlich konservativ strukturierten Angeboten hohe Risiken bestehen.

Es ist derzeit offen, ob und wie viel Geld die Anleger noch wiederbe­kommen werden. Zins­land.de-Geschäfts­führer Carl von Stechow zeigte sich laut Stiftung Warentest über­rascht. Ihn hatte Heinz Michael Groh – der die Geschäfte beider Projektgesell­schaften führt – erst nach einer Anfrage von Stiftung Warentest informiert: „Wir sind in Gesprächen und setzen uns dafür ein, dass die Anträge zurück­genommen werden.“

Laut Projekt­entwickler ist „die Liquiditäts­situation derzeit nicht gesichert, da „Kauf­preiszahlungen vom Baufort­schritt abhängen und dieser sich verzögert hat“. Zins­land-Geschäfts­führer Carl von Stechow schildert die Gründe, die Groh ihm genannt habe: Der kauf­männische Leiter der Projekt­entwick­lungs­gesell­schaften sei offensicht­lich plötzlich ausgeschieden, Groh müsse sich nun erst einmal einen Über­blick verschaffen und habe daher vorsichts­halber Insolvenz angemeldet. Die dreimonatige Verzögerung liege unter anderem an Styropor-Altlasten, die nicht plan­mäßig hätten entsorgt werden können.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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